"InPark A 81": Einweihung des interkommunalen Gewerbegebiets am 23. September

Vöhringen (iv). Die Mitglieder des Zweckverbands "Interkommunales Gewerbegebiet Sulz-Vöhringen" haben am Mittwoch im Vöhringer Rathaus den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "InPark A 81, Abschnitt B" gefasst. Diese Fläche umfasst das Gebiet der ehemaligen Ziegelei auf Vöhringer Gemarkung. Teil B orientiert sich stark an A und ist nur Gewerbegebiet. Ein umfangreiches Anlagenwerk enthält die textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften.

Zuvor erläuterte Sonja Knapp von der STEG (Stadtentwicklung) nochmals die Beschlusslage, beginnend mit dem Beschluss vom 26. Februar 2014 zur Aufstellung des Bebauungsplans für das gesamte Gebiet. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden öffentlicher Belange wurden an dem Verfahren beteiligt. Die Verbandsversammlung hat am 16. Dezember 2015 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und die öffentliche Auslegung beschlossen. Diese fand vom 22. Januar bis 22. Februar 2016 im Rathaus Sulz statt.

Die Stellungnahmen führten zu einer Änderung des Artenschutzausgleichs und zu einer Neukonzipierung von Ersatzflächen für gefährdete Tierarten. Am 27. April 2016 wurden die Stellungnahmen beraten und beschlossen. Somit konnte für den Bebauungsplan der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Bürgermeister Gerd Hieber gab bekannt, dass am Freitag, 23. September, die Einweihung des Gewerbegebiets gefeiert werden soll.