Ortschaftsrat: Betreuung des Backhauses

Vöhringen-Wittershausen (sf). Aufgehoben wurde in der Sitzung des Wittershauser Ortschaftsrats die Backhaussatzung vom 18. Juni 2015, die nach der Sanierung im Vorjahr beschlossen worden war. Die Gemeindeprüfanstalt hatte die darin enthaltene Gebührenordnung moniert. Die Betreuerin hätte die ihr zugedachte Aufwandsentschädigung von fünf Euro nicht einbehalten dürfen, sondern von der Gemeinde als Minijobberin unter Beachtung des Mindestlohns angestellt werden müssen.

Abrechnungstechnische Probleme und die Ausrichtung der Gebühren an einer ordnungsgemäßen Kalkulation kamen hinzu. Um diesem unvertretbaren Aufwand zu entgehen, wird die Backhaussatzung durch ein Merkblatt mit informeller Backordnung ersetzt, das keine öffentlich-rechtlichen Folgen nach sich zieht. Für die Backhausnutzung werden künftig keine Entgelte oder Gebühren erhoben.

Den Nutzern stehe es frei, die Betreuerin mit einem Trinkgeld oder die Gemeinde mit einer zweckgebundenen Spende zu bedenken. Als zweckgebundene Rücklage kommen die Spenden für die Backhaussanierung sowie die Erlöse des Backtages dem Unterhalt des Backhauses zugute.