Betrieb kündigt Vertriebsmitarbeiterin wegen Unzufriedenheit

Villingen-Schwenningen/Vöhrenbach (leo). Obwohl die Mitarbeiterin bereits über acht Jahre in der in Vöhrenbach ansässigen Firma arbeitete, war man mit ihrer Leistung so unzufrieden, dass man der Frau mittleren Alters kündigte. Die Gekündigte klagte beim Arbeitsgericht Villingen dagegen.

Wie die Anwältin der Firma dem Gericht darlegte, sei das Unternehmen mit der Leistung der Gekündigten nicht zufrieden gewesen. Anscheinend musste die Frau die täglichen Bestellungen in den Computer eingeben, damit die nachfolgenden Abteilungen notwendige Arbeiten wie Materialbestellungen vornehmen konnten. Diese Arbeit fiel täglich vier bis fünf Mal an, sagte sie dem Gericht. Für den Rest des Tages waren ihr weitere Aufträge zugeteilt, so das Berichtswesen an die Geschäftsleitung.

Wie die Arbeitgeberseite mitteilte, ließ die Gekündigte manchmal Aufgaben liegen oder erledigte sie später als gefordert. Anscheinend hätten sich auch bereits Kunden beschwert. Es gab schon eine Abmahnung und ein Gespräch. Aber es habe sich nichts zum Positiven geändert, sagte die Unternehmensseite. So habe sich die Firma zur Kündigung entschlossen. Der Klägeranwalt monierte, dass wohl die Abmahnung juristisch nicht hieb- und stichfest ist. Der Richter wollte geklärt haben, was die verhaltensmäßigen Fehler gewesen seien, die zur Kündigung geführt hätten. Dies konnte aber nicht genau beziffert werden.

So blieb dem Richter nichts anderes übrig, als einen Vergleichsvorschlag zu machen. Dieser beinhaltete die Trennung mit einer Abfindung in Höhe eines kleineren fünfstelligen Betrages. Die Klägerin lehnte ab. Ihr Anwalt meinte, seine Mandantin wolle kein Geld, sondern vielmehr ihren Arbeitsplatz behalten.

Die Arbeitgeberseite lenkte nicht ein, und so trifft man sich im März wieder vor dem Arbeitsgericht.