Zinssatz: Weitere Reduzierung in drei Jahren möglich

Villingendorf (ans). Mit der Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes beschäftigten sich die Villingendorfer Gemeinderäte.

Die Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes schreiben eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals der kostenrechenden Einrichtung vor, erläuterte Kämmerer Michael Hardmann. Bei der Ermittlung des Zinssatzes sei den Kommunen ein Spielraum eingeräumt. Allerdings sei der Gemeinde auferlegt, dass sie sich am durchschnittlichen Fremdzinssatz zu orientiere habe.

Akzeptiert werde in diesem Zusammenhang, wenn der kalkulatorische Zinssatz maximal 0,5 Prozent über dem durchschnittlichen Fremdzinssatz der Kommune liege. Der kalkulatorische Zinssatz von Villingendorf liege seit vielen Jahren bei 4,89 Prozent. Da sich das Zinsniveau aber inzwischen erheblich reduziert hatte, sei der Fremdkapitalzinssatz für die Darlehen der Gemeinde ermittelt worden. Dabei wurde das Verhältnis Schuldenstand zu Zinsaufwand zugrunde gelegt. Bei der Betrachtung der vergangenen zehn Jahre (2007 bis 2016) hätte sich ein durchschnittlicher Zinssatz von 4,34 Prozent und bei fünf Jahren (2012 bis 2016) ein Durchschnittszinssatz von 3,93 Prozent ergeben.

Der Zehnjahresbetrachtung will die Gemeinde nun folgen, und den kalkulatorischen Zinssatz auf 4,35 Prozent festlegen. In drei Jahren könnte über eine mögliche Festsetzung auf 4,0 Prozent nachgedacht werden, so der Vorschlag der Verwaltung. Mit der Festlegung des neuen Zinssatzes können sich die Gebühren verringern. Insbesondere im Abwasser- und Wasserversorgungsbereich.

Warum also nicht gleich den Zinssatz auf 4,0 Prozent korrigieren, fragte sich Karl-Heinz Wachter. Die schrittweise Reduzierung käme den Bürgern adäquat zugute, sagte Bürgermeister Karl-Heinz Bucher. Ein derartiger Sprung auf 4,0 Prozent könne aber zu Nachteile bei der Zuschussvergabe führen. Die Räte folgten einstimmig dieser Argumentation und legten den Zinssatz auf 4,35 Prozent.