Der Bereich "Schellenwasen-Brunnenstraße" wurde aus dem Bebauungsplan Schellenwasen herausgenommen. Foto: Schmidt Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Villingendorf beschließt Änderung beim Plan Brunnenstraße

Von Anja Schmidt

Die Reaktionen zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Schellenwasen lagen in jüngster Sitzung des Villingendorfer Gremiums auf dem Tisch.

Villingendorf. Während von Seiten der Behörden keine wirklichen Bedenken zum Bebauungsplan Schellenwasen in Villingendorf geäußert wurden, meldeten sich vier Bürger zu Wort. Die Einwände von drei Bürgern führten sogar dazu, dass ein Bereich von "Schellenwasen-Brunnenstraße" aus dem Bebauungsplan herausgenommen werden musste.

Sowohl die Baufenster der südöstlich, wie auch der östlich der Grundstücke gelegenen Bauplätze reichen bis zu 2,50 Meter an die bestehenden Gebäude heran, beschrieben die Anlieger die Situation. In der Folge sei zu befürchten, dass die Sonneneinstrahlung und damit die Photovoltaikanlage beeinträchtigt werde. Die dadurch verminderte Wohnqualität führe zu einer Wertminderung des Wohnhauses und zu finanziellen Einbußen beim Betrieb der Photovoltaikanlage. Es wurde daher beantragt, das Baufenster zu verkleinern und den Abstand zur Grundstückgrenze zu vergrößern.

Der Eigentümer der Grundstücke, der sich schon auf der Infoveranstaltung von diesen Anregungen angesprochen fühlte, reagierte darauf wie folgt: "Der 1998 genehmigte Bebauungsplan Brunnenstraße 1. Änderung aus dem Geltungsbereich herauszunehmen, führt zu einer Schlechterstellung, da die vorgeschlagenen Änderungen nicht zum Tragen kommen."

Martin Weisser vom Ingenieurbüro Weisser und Kernl erläuterte indes, dass für den Bebauungsplan "1. Änderung Brunnenstraße" bereits bei Eintritt in das vorliegende Bebauungsplanverfahren keine zwingende Notwendigkeit zur Änderung gesehen wurde. Der Geltungsbereich wurde aus Gründen des einfacheren Handlings in die laufende Änderung einbezogen.

Zur Vermeidung einer Verschlechterung des derzeitigen Rechtsstands riet er den Räten daher, die "1. Änderung Brunnenstraße" aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans "Schellenwasen-Brunnenstraße" herauszunehmen. Bei einer Enthaltung stimmte der Gemeinderat zu. Der Satzungsbeschluss wurde einstimmig befürwortet.