Das Wasser muss vor der Verwendung zehn Minuten lang abgekocht werden, wenn es zum Trinken, Kochen, Zähneputzen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken genutzt wird. (Symbolfoto) Foto: dpa

Wasser muss vor Verwendung zehn Minuten lang abgekocht werden. Betroffene Stadtbezirke im Artikel

Villingen-Schwenningen - Wegen überschrittener Grenzwerte muss das Trinkwasser in einigen Stadtbezirken und in der Umgebung von Villingen-Schwenningen abgekocht werden. Dies gilt für die Bereiche Schwenningen, Weilersbach, Obereschach, Wöschhalde, Auf Herdenen, Schilterhäusle, Nordstetten, Mühlhausen sowie Dauchingen. Das Abkochgebot gilt für die Nahrungszubereitung und medizinische Zwecke, zum Duschen kann das Wasser weiterhin unabgekocht verwendet werden.

Eine Routineüberprüfung des Trinkwassers ergab eine Grenzwertüberschreitung im Bereich der coliformen Bakterien. Nun wurde eine Desinfektion für das betroffene Netz eingeleitet.

Das Gesundheitsamt hat zudem ein Abkochgebot für Leitungswasser ausgesprochen. Das Wasser muss vor der Verwendung zehn Minuten lang abgekocht werden, wenn es zum Trinken, Kochen, Zähneputzen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken genutzt wird.

Das betroffene Leitungsnetz wird zur Desinfektion gechlort und gespült. Es kann mehrere Tage dauern, bis der Chlorgeruch für Menschen wahrnehmbar ist und die Wirkung der Chlorung eintritt. Das zugesetzte Chlor ist für den menschlichen Körper unbedenklich, für Aquarien ist das gechlorte Wasser allerdings ungeeignet. Die Ursache für die bakterielle Verunreinigung des Wassers ist noch nicht bekannt.

Für Rückfragen hat die Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH ein Sondertelefon eingerichtet. Dieses ist täglich von 7 bis 20 Uhr unter der Telefonnummer 07721/40504994 erreichbar. Weitere Informationen gibt außerdem unter www.svs-energie.de/wasser.

Diese Stadtbezirke sind betroffen: Schwenningen, Weilersbach, Obereschach, Villingen-Wöschhalde, Villingen-Auf Herdenen, Schilterhäusle, Mühlhausen, Nordstetten sowie Dauchingen

Diese Stadtbezirke sind nicht betroffen: Villingen (außer Auf Herdenen, Wöschhalde), Tannheim, Pfaffenweiler, Herzogenweiler, Rietheim, Marbach