Immobilien: Wegen Erbbaurecht in Zugzwang / Was soll mit Areal geschehen?

Villingen-Schwenningen. Die Jugendherberge in Villingen geht zum Jahresende wieder an die Stadt Villingen-Schwenningen über. Für das Areal in der St. Georgener Straße liegt ein Erbbaurecht vor. Konkret bedeutet das, dass ein Gebäude, das auf einem Grundstück gegen Zahlung des Erbbauzines einmal erstellt worden ist, in der Regel bei Erlöschen des Erbbaurechts als Bestandteil des Grundstücks betrachtet wird und daher der Grundstückseigentümer zum Eigentümer des Bauwerks wird.

Villingen-Schwenningen also wird sich über die weitere Nutzung oder den Abriss des Gebäudes Gedanken machen müssen.

Ende Mai schloss der Jugendherbergsverband Baden-Württemberg die Jugendherberge in Villingen. Nach einer Brandverhütungsschau im Februar war die Nutzung der Herberge in den Obergeschossen untersagt worden. Weil der Landesverband mit den benachbarten Herbergen in Rottweil, Titisee-Neustadt und Hinterzarten sich gut aufgestellt sieht, herrschte keine Not, die erforderlichen 2,5 bis drei Millionen Euro in das alte Gebäude zu investieren. "Das Haus in Villingen-Schwenningen ist bis auf Weiteres geschlossen. Wir bitten um Verständnis und empfehlen eine der Jugendherbergen im Umkreis", heißt es nun auch auf der Website der Jugendherbergsverbandes. Alternativ wird die Buchung in einer Jugendherberge in Rottweil, Titisee-Neustadt oder Hinterzarten empfohlen.

Die Übernachtungszahlen in Villingen waren in den vergangenen Jahren ohnehin stark rückläufig gewesen, die Auslastung lag zuletzt bei gerade einmal 21 Prozent. "Viele ehemalige Besucher haben in den vergangenen Jahren unter anderen dem benachbarten Standort Rottweil den Vorzug gegeben", erklärte man hierzu seitens des DJH-Landesverbandes.

Seitdem dieser jüngst verlauten ließ, sich von vielen Immobilien trennen zu wollen, rückt der Fokus auch wieder nach Villingen. Doch Geschäftsführer Karl Rosner stellt im Gespräch mit unserer Zeitung klar: "Die Jugendherberge Villingen wird nicht verkauft", Grund dafür sei das eingetragene Erbbaurecht. Bevor die Jugendherberge zum Jahresende an die Stadtverwaltung übergeben werde, entnehme der Verband allerdings die lose Möblierung im Gebäude.

Bereits in den nächsten Wochen soll sich entscheiden, was mit den Villinger Betten passiert. Drei Optionen gibt es laut Rosner: Sie werden entweder in anderen Jugendherbergen des Landesverbandes oder für den Aufbau des rumänischen Jugendherbergswerkes oder für Schulprojekte in Namibia verwendet.