Kommunales: Künftig mehr Geld zur freien Verfügung

VS-Tannheim (wz). Der Ortschaftsrat Tannheim stimmte Änderungen in der Hauptsatzung der Stadt Villingen-Schwenningen zu. Die stellvertretende Leiterin des Rechtsamtes, Corinne Jahn, erläuterte die Änderungen. Demzufolge stehen dem Ortsvorsteher künftig 5000 Euro statt bisher 2000 Euro ohne vorherige Genehmigung zur freien Verfügung. Auch der Verfügungsrahmen für den Ortschaftsrat wurde auf 50 000 Euro erhöht, insofern keine besondere Genehmigungspflicht vorliegt. Befugnisse und Aufgaben des Ortsvorstehers oder der Ortsvorsteherin wurden in einem neuen Paragraphen zusammengefasst, wobei die Abmachungen aus den Eingemeindungsverträgen Gültigkeit behielten.

Ein paar Änderungen gibt es bei Begrifflichkeiten. So wird jetzt von Ortschaften gesprochen und nicht mehr von Stadtbezirken, auch Bürgerversammlungen gibt es keine mehr, die hießen jetzt Einwohnerversammlungen.

Ortsvorsteherin Anja Keller teilte dem Ortschaftsrat mit, dass in der kommenden Woche in der Schule die lange geplante Brandschutztür eingebaut wird. Ebenfalls macht sich eine Fachfirma kundig, wie künftig Rathaus, Turn- und Festhalle, Kindergarten, Feuerwehrhaus und FC-Sportheim an das Gasnetz angebunden werden. Im Rahmen der Sicherheitsbegehung im Kindergarten wurde das Glas von zwei Türen den neuen Normen angepasst. Ausführlich erörtert wurde, ob in der Zunftstube im Untergeschoss des Heimatmuseums ein Sanierungsputz angebracht wird oder eine entsprechende Wandentlüftung eingebaut wird. Im Rathaus hat sich die Methode mit dem Sanierungsputz vor 15 Jahren bewährt. Die Ausstattung mit drei Laternen auf dem Weg vom Stankert zum Mühlacker ist tatsächlich nötig, um den DIN-Normen zu entsprechen, brachte Ortsvorsteherin Keller in Erfahrung. Die drei Lampen kosten 10 000 Euro, dafür wird es dort dann ganzjährig ganz besonders hell.