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Fahrer will Gast mit Kaffeebecher nicht mitnehmen. Vorfall endet mit Beleidigungen.

Villingen-Schwenningen - Streitereien, Beleidigungen, Fahrverbot und Einsatz von drei Polizeifahrzeugen: Das alles spielte sich beim Streit zwischen einem Fahrgast und dem Busfahrer im öffentlichen Nahverkehr von VS ab. Dem Busfahrer wurde gekündigt. Jetzt trafen sich die Beteiligten vor dem Arbeitsgericht in Villingen.

Zum Hintergrund: Im Frühjahr wollte ein Pärchen mit dem Bus des Verkehrsverbundes in Schwenningen fahren. Beim Einstieg bemerkte der Fahrer, dass ein Mann einen vollen Becher mit Kaffee bei sich hatte. Er machte den Gast darauf aufmerksam, dass es verboten sei, Getränke mit in den Bus zu nehmen. Dieser ließ sich das nicht gefallen. Es erfolgten Beleidigungen. Laut Busfahrer erhielt der Mann Fahrverbot. Nach einigen Tagen kam das Pärchen wieder. Der Busfahrer wies den Mann auf das Fahrverbot hin und sagte, er solle einen anderen Bus nehmen. "Ab heute leben Sie nicht mehr lange", drohte anscheinend der Fahrgast.

Der Busfahrer meldete den Vorfall seinem Vorgesetzten. Dieser meinte zu seinem Mitarbeiter, dass er den Fahrgast mitnehmen müsste. Darauf ging der Fahrer zur Polizei und erstattete Anzeige wegen Beleidigung. Die Polizei riet ihm, sie zu rufen, wenn so etwas später wieder passiere. Einige Tage kam es erneut zum Streit zwischen Fahrgast und Busfahrer, der nun die Polizei rief. Vom Arbeitgeber erhielt der Fahrer in der Folge eine Abmahnung wegen Nichtbeförderung von Gästen. Später kam es zur Kündigung, und so kam es zum Prozess.

Die beklagte Partei argumentierte, dass der Fahrer kein Fahrverbot aussprechen dürfe. Nur die Abweisung wegen des vollen Kaffeebechers sei erlaubt gewesen. Das Busunternehmen wäre mit einer Trennung einverstanden gewesen, der Kläger nicht. So wird weiter verhandelt.