Die gewählten Köpfe der Jagdgenossenschaft Villingen-Schwenningen: Jürgen Neininger (von links), Matthias Lienhardt und Roland Brauner. Foto: Heinig Foto: Schwarzwälder-Bote

Versammlung: Brauner: Wir kommen allmählich an Grenzen

Villingen-Schwenningen (bn). Die Jagd – von Tierschützern beklagt, für Landwirte überlebenswichtig und für Jäger eine Pflichtaufgabe – liegt im "gemeinschaftlichen Jagdbezirk" der Stadt, das sind rund 50 Prozent der städtischen Gesamtfläche, in den Händen der Jagdgenossenschaft.

Roland Brauner, stellvertretender Forstamtsleiter, ist – in Doppelfunktion – seit zehn Jahren auch deren Geschäftsführer und wurde gerade wieder für sechs weitere Jahre im Amt bestätigt. Neu an seine Seite wurden mit Matthias Lienhardt aus Herzogenweiler und Jürgen Neininger aus Pfaffenweiler zwei Landwirte zu den Vorsitzenden des rund zehnköpfigen Beirates (aus jeder Ortschaft einer) gewählt.

Dass Brauner die Geschäfte nun schon seit geraumer Zeit führen muss, ist aus der Not heraus geboren, denn eigentlich sollten die genossenschaftlichen Mitglieder sich selbst verwalten. Doch die Stadt ist per Gesetz verpflichtet, sollte niemand den undankbaren Job übernehmen, einen "Notvorstand" zur Verfügung zu stellen.

Mit dem Forstmann hat man dafür freilich hochkompetentes Personal – Brauner ist selbst Jäger und beim Forstamt zusammen mit Amtsleiter Tobias Kühn unter anderem für die "Regiefläche", den Eigenjagdbezirken der Stadt, zuständig.

Vielfältige Aufgaben

Die Aufgaben der Jagdgenossenschaft sind vielfältig und haben auf den zusammenhängenden Randflächen rund um die Jagdflächen von Land, Stadt und dem Fürstenberg-Forst vor allem ein Ziel: Wildschäden zu vermeiden und entstandene aufzunehmen und möglichst auszugleichen. Die drohen besonders den Landwirten und ihren Feldern, aber auch den Bäumen im Wald, vor allem den gerade aufgeforsteten oder verjüngten, und schließlich dem Autofahrer, der sich auf der Straße plötzlich mit einem Wildschwein oder einem Rehbock konfrontiert sieht.

Besonders die Landwirte leiden unter der zunehmenden Population des Schwarzwildes, das in einer Nacht eine komplette Ernte zunichtemachen kann. "Da haben wir ein Problem und kommen allmählich an unsere Grenzen", sagt Brauner.

Gebremst wird die Bejagung per Gesetz. Sowohl die "Pille" für Wildsauen, als auch Nachtsichtgeräte sowie "Saufänge", in die die Tiere gelockt werden könnten, sind aus tierschutzrechtlichen Gründen verboten oder werden von der Jagdbehörde nicht genehmigt.

Gleichwohl sehen Brauner und die leidgeprüften Landwirte die Änderung der Bejagungsarten für unumgänglich. "Wenn Wildschweine in einer Nacht einen Privatgarten umpflügen, dann rückt das Thema auch in der Bevölkerung in den Mittelpunkt", weiß Lienhardt. Ansonsten wisse die Jagdgenossenschaft mit ihren jagdpolitischen Aufgaben keine große Lobby im Rücken.

Kosten steigen

Durch verpachtete Jagden, die Ausgabe von rund 25 Jagderlaubnisscheine sowie dem Verkauf von Wildbret finanziert sich die Jagdgenossenschaft derzeit noch selbst. Doch die Kosten steigen. Von fast Null auf 8000 Euro pro Jahr haben sich die Maßnahmen gegen Schwarzwildschäden und Entschädigungen in wenigen Jahren vervielfacht.

Jagdgenossenschaften sind Körperschaften öffentlichen Rechts. In ihr sind alle Grundeigentümer einer Gemeinde vereint, die jeweils weniger als 75 Hektar zusammenhängende Grundfläche besitzen und zusammen über eine Fläche von mindestens 150 Hektar verfügen (Paragrafen acht und neun Bundesjagdgesetz). Als öffentlich-rechtliche Genossenschaft dienen sie sowohl dem direkten Nutzen der Allgemeinheit wie auch den Interessen der einzelnen Mitglieder. Die Mitgliedschaft ist Pflicht, da an den Besitz von Grundeigentum gekoppelt.

Die Leitprinzipien der Jagdgenossenschaften sind: Selbstverwaltung, -verantwortung und -hilfe und folgen somit dem klassischen Genossenschaftsmodell.