Eine Kündigung ohne Angaben von Gründen: Der Mitarbeiter eines Dienstleisters aus Villingen-Schwenningennach will sich das nicht bieten lassen. Jetzt wird sein Fall vor Gericht verhandelt. (Symbolfoto) Foto: dpa

Angestellter will wegen Bandscheibenvorfalls anderen Arbeitsplatz. Kündigung kommt ohne Grund. Fall landet vor Gericht.

Villingen-Schwenningen - Nach seinem Bandscheibenvorfall eine andere Tätigkeit? Müsste doch gerade bei einer Krankenkasse kein Problem sein. Wurde es dann aber doch.

Die nachfolgende Kündigung wollte sich der Mitarbeiter des Dienstleisters aus Villingen-Schwenningen dann aber doch nicht bieten lassen. Jetzt wird sein Fall vor Gericht verhandelt.

Dreh- und Angelpunkt der juristischen Auseinandersetzung ist die fristlose Kündigung, die der Mitarbeiter einer Krankenkasse aus der Doppelstadt bekam. Sein Anwalt, Stefan Alfsmann, schätzt die Chancen recht gut ein, vor Gericht einen Sieg zu erringen: "Eine Kündigung ohne Angaben von Gründen, das ist nicht haltbar", erörterte er auf Anfrage des Schwarzwälder Boten. Hintergrund für die Kündigung?

Ausführlich skizziert der betroffene Mann seine Krankheitsgeschichte: Vor mehr als zweieinhalb Jahren begann er seine Arbeit bei der Krankenkasse in VS. Bereits ein halbes Jahr später hatte er die ersten Bandscheibenvorfälle. Ein Reha-Aufenthalt schloss sich an. Mit dem Fazit, dass ein "leidensgerechter Arbeitsplatz" zu empfehlen sei.

Eine ähnliche Einschätzung sah der Mann auch durch die Expertise eines Betriebsarztes gegeben, der jedoch keine Stellungnahme abgeben wollte. Man könne und werde keine "parteiischen Aussagen" treffen, hieß es in einer Mail, die der Redaktion vorliegt.

Nach den Bandscheiben-Vorfällen bat der knapp Vierzigjährige um einen anderen Arbeitsplatz: Zwei Alternativen seien für ihn in Frage gekommen. Entweder ein Home-Office-Arbeitsplatz, oder eine Tätigkeit, die ihm den Wechsel von Gehen, Stehen und Sitzen ermöglichen würde. "Ich kann eben nicht mehr dauerhaft sitzen", beschreibt er das Problem, und damit habe er auch seine frühere Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Auf zwei für ihn passende Stellen habe er sich beworben, berichtet er, jedoch "ohne Erfolg".

Angeboten habe man ihm nur eine Arbeit, bei der er hauptsächlich gestanden und gesessen wäre. "Und das ging eben nicht mehr. Statt der erhofften Alternative "Home Office-Arbeitsplatz" habe er die Kündigung für Ende September erhalten.

Dieses Verfahren, so kommentiert sein Anwalt, sei etwas ungewöhnlich für eine Krankenkasse. Ungewöhnlich auch deshalb, weil es durchaus Heim-Arbeits-Plätze im Betrieb gebe.

Der Pressesprecher der Krankenkasse verweist auf das laufende Verfahren. Er betont aber, dass man grundsätzlich auf die Bedürfnisse von Mitarbeitern im Betrieb eingehe. "Wir zeigen uns flexibel, soweit es möglich ist."

Home-Office-Arbeitsplätze gebe es, aber nicht bei allen Positionen. Wenn man mit personenbezogenen Daten zu arbeiten habe, sei dies eher problematisch, soweit die Stellungnahme vor der Verhandlung.