Kommunales: Obereschacher Ortschaftsrat debattiert außerdem über Altweg-Umleitung

VS-Obereschach (we). Von Bürgern wurde in der jüngsten Ortschaftsratssitzung in Obereschach bemängelt, dass offensichtlich im kommenden Jahr keine Kinder mehr im Kindergarten aufgenommen werden können, obwohl diese bereits im Vorjahr angemeldet wurden. Ortsvorsteher Klaus Martin und die Räte waren sich einig, dass schnellstens Gespräche geführt und Abhilfe geschaffen werden muss, damit die betroffenen Eltern nicht gezwungen sind, ihre Kinder in andere Gemeinden oder Stadtbezirke bringen zu müssen.

Ausgiebig diskutiert wurde über eine zeitweilige Umleitungsregelung wegen der Sanierung des Altweges. So waren die Räte einhellig der Meinung, dass eine Umleitung über den Altweg und das Weiherle infolge der beengten Straßenverhältnisse nicht akzeptabel sei, da im Begegnungsverkehr nicht einmal zwei Autos aneinander vorbeikommen, geschweige denn, wenn während der bevorstehenden Maisernte die Landwirte unterwegs sind.

Außerdem stimmte das Gremium einstimmig einer Auftragsvergabe zum Einbau einer neuen Gasheizung im Feuerwehrgerätehaus in Höhe von rund 28 000 Euro zu. Notwendig wurde die Maßnahme, da in dem Gebäude immer noch die alten Nachtspeicheröfen in Betrieb waren, die jedes Jahr sehr hohe Energiekosten verursachten. Bereits im Frühjahr wurde der Hausanschluss gelegt, so dass jetzt die Heizung installiert werden kann.

Ebenso einstimmig vergeben haben die Ortschaftsräte einen Auftrag zur Erneuerung der maroden Seitentüre am Vereinshaus "Alte Schule" in Höhe von 4600 Euro an einen Spezialhandwerker, da dieses Haus inzwischen dem Denkmalschutz unterliegt.

Intensiv beraten haben die Ortschaftsräte die vorgeschlagene Änderung der Baumschutzsatzung der Stadt, die nach Meinung von Ortsvorsteher Klaus Martin auch Erleichterungen für die privaten Grundstücksbesitzer beinhaltet.

Allerdings war das Gremium einheitlich der Meinung, dass in die Satzung auch klare Regelungen zur Befreiung von hohen Kosten aufgenommen werden sollten, falls solche bei notwendigen Fällarbeiten auf Privatgrundstücken anfallen sollten, die bisher vollständig zu Lasten der Eigentümer gingen.