BETRIFFT: Nachnutzung des Feuerwehrgerätehauses

Als Architektenkammergruppe Schwarzwald-Baar-Kreis sehen wir die Stadt in der Pflicht, sowohl ihre kommunalen Einrichtungen zukunftsfähig zu entwickeln, als auch attraktive Rahmenbedingungen für private Investitionen zu schaffen. So charmant die Idee sein mag, in der alten Feuerwache ohne gravierende Veränderungen zum Beispiel eine Frischwaren-Markthalle einzurichten, überwiegen für uns die Chancen der zukunftsorientierten Entwicklung der Gartenschule. Schule und Feuerwache können zu einer funktionalen und räumlichen Einheit zusammengeführt werden. Mit dem Regierungspräsidium wurden die denkmalschutzrechtlichen Belange des Umbaus abgestimmt. Kosten- oder zeitintensive Einschränkungen sind nicht zu befürchten. Unter Berücksichtigung der Kosten für bereits getätigte Planungen, eventueller Grundstückskosten und -erlösen, liegen die Investitionen in eine Sanierung in etwa gleich zu einem schulischen Neubau. Allerdings kann ein Neubau an der Sturmbühlstraße nicht alle Erwartungen erfüllen, wie eine flächensparende Grundrissgestaltung aufgrund der Geometrie sowie der Pufferung von Straßenlärm oder gar eine unmittelbare Anbindung an das Bestandsgebäude. Daher sollten diese Flächen zunächst als Ersatz für die Verlagerung der Stellplätze vom Marktplatz genutzt werden. Langfristig sichern sie die Option für Entwicklungen der Schule.

Sollte sich der Rat gegen die schulische Nutzung aussprechen, stünde man im Moment mit leeren Händen und einer ungewissen Zukunft für Gartenschule und Wache da.

Wenn sich dann noch die Planungen privater Investoren als nicht tragfähig erweisen, wäre das ein hausgemachtes Fiasko.

Karlheinz Ellenberger

und Olaf Wuttge-Greimel

Villingen-Schwenningen