Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg ist für die Abwicklung der Bedarfsorierten Erstaufnahmestellen

Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg ist für die Abwicklung der Bedarfsorierten Erstaufnahmestellen zuständig. Der Schwarzwälder Bote sprach mit dem Pressesprecher Markus Adler.

Wurde das betroffene Security-Unternehmen vom RP engagiert?

Die Firma wurde nicht vom Regierungspräsidium Freiburg mit der Bewachung der Erstaufnahmeeinrichtungen in Donaueschingen oder Villingen beauftragt. Es ist aber möglich, dass es als Subunternehmen durch das beauftragte Unternehmen eingesetzt wurde. Dies wurde dem Regierungspräsidium Freiburg aber nicht gemeldet, was wiederum gegen den damals bestehenden Vertrag mit diesem Unternehmen in Villingen verstoßen hätte. Am 18. Februar sind diese Verträge fristlos gekündigt worden.

Nach welchen Kriterien sucht man die Firmen aus?

Das Regierungspräsidium Freiburg vergibt Bewachungsaufträge derzeit ausschließlich im Rahmen von europaweiten öffentlichen Vergabeverfahren. Dabei sind regelmäßig der Preis sowie Qualitätsaspekte Zuschlagskriterien. Bei den letzten Ausschreibungen (unter anderem für die BEA Donaueschingen und Villingen) wurde der Preis zu 40 Prozent und die Qualität des Angebots zu 60 Prozent gewichtet. Es müssen sämtliche nach der Gewerbe- sowie der Bewachungsverordnung erforderlichen Zuverlässigkeitsunterlagen, insbesondere für das Personal, vorgelegt werden.

Wie werden Geschäftsführer durchleuchtet – was ist über Eignung, mögliche Vorstrafen oder verbüßte Haftstrafen, bekannt?

Nach der Gewerbe- sowie der Bewachungsverordnung müssen die Geschäftsführer zuverlässig sein. Dies wird durch die zuständige Gewerbebehörde am Firmensitz anhand eines Nachweises der Sachkundeprüfung sowie einer unbeschränkten Abfrage aus dem Bundeszentralregister beurteilt. Sollte die Zuverlässigkeit einer Person nicht gegeben sein, kann durch die zuständige Gewerbebehörde die Erteilung einer Bewachungserlaubnis abgelehnt werden.

Wie kam der Vertrag in diesem Fall zustande?

Die Firma erhielt im Herbst 2015 die Aufträge, da zu diesem Zeitraum aufgrund der bundesweiten Flüchtlingssituation eine extreme Verknappung an kurzfristig verfügbarem Sicherheitspersonal bestand. Andere angefragte Bewachungsunternehmen sahen sich dementsprechend nicht in der Lage, die Aufträge anzunehmen.

■ Die Fragen stellte Cornelia Spitz