Die Klage von Jürgen G. Hess wurde vom Arbeitsgericht abgewiesen. Foto: Archiv/Bäckermann

Streit um Pensionsanspruch geht in nächster Instanz weiter. Streitwert klettert auf sechs Millionen Euro.

Von Cornelia Spitz Villingen-Schwenningen. Das Arbeitsgericht hat die Klage von Jürgen G. Hess abgewiesen – der Streit um seinen Pensionsanspruch geht jedoch in nächster Instanz weiter.

Mit seiner Entscheidung war Richter Thomas Gluns seiner vorläufigen Einschätzung während der Verhandlung am Dienstag gefolgt. Sollten von keiner Seite Rechtsmittel eingelegt werden, würde das Urteil nach einer einmonatigen Frist ab Zustellung des Urteils samt Begründung rechtskräftig.

Damit müsste der ehemalige Seniorchef des Villinger Leuchtenherstellers dann auch das ihm verpfändete Guthaben in Höhe von zwei Millionen Euro freigeben, das ihm für die Sicherung seiner Pensionsansprüche von dem Unternehmen zugegangen war. Zu erwarten ist jedoch, dass der Rechtsstreit andauert, verwiesen wurde er seitens des Arbeitsgerichts nun an die Zivilkammer des Landgerichts.

Ein überraschendes Detail dürfte für Prozessbeobachter der erhöhte Streitwert sein. Das Gericht hat nach Informationen unserer Zeitung den Streitwert nun auf über sechs Millionen Euro hochgesetzt. Der Grund für diese Erhöhung sei vermutlich, so Beklagten-Anwalt Volker Muschalle auf Anfrage, dass mit den sechs Millionen Euro die Pensionsansprüche von Jürgen G. Hess auf die komplette Lebenszeit berücksichtigt worden seien.