Die Käufer der 19 Bauplätze im erweiterten Marbacher Neubaugebiet "Melben" können davon ausgehen, dass ihnen in etwa sechs bis acht die Wochen die Grundstücke notariell überschrieben werden. Foto: Georg Kaletta Foto: Schwarzwälder-Bote

Melben: Stadt begründet Verzögerungen mit nachträglichen Grundstückskäufen

Klarheit herrscht nun zum Sachverhalt über die Vergabe von Bauplätzen im erweiterten Neubaugebiet "Melben" sowie den voraussichtlichen Zeitpunkt für die Notartermine.

VS-Marbach. Das sah bei der in der vergangenen Woche abgehaltenen Sitzung des Ortschaftsrat noch anders aus, als Ratsmitglied Bernd Lohmiller zur Sprache brachte, dass ihm zugetragen worden sei, dass sich die für die Grundstückskäufer notwendige notarielle Beglaubigung verzögere (wir berichteten).

Bislang konnten die Bauplatzerwerber davon ausgehen, dass Notartermine für den Monat Februar vereinbart werden können. Auf Nachfrage des Schwarzwälder Bote teilt die Pressesprecherin der Stadt, Oxana Brunner, mit, dass die Stadt die überwiegende Fläche im Neubaugebiet "Melben" bereits vor einigen Jahren erworben habe und anschließend mit der Erschließung begonnen wurde.

Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten wurde festgestellt, dass weitere kleine Teilflächen mit erschlossen wurden, welche sich noch nicht im Besitz der Stadt befinden. Bei der Anfang Februar erfolgten Schlussvermessung wurde diese Restfläche festgestellt. Dabei handelt es sich um eine Fläche von unter 100 Quadratmetern. Dadurch wurde notwendig, dass die Stadt einige Nachkäufe bei privaten Eigentümern tätigen muss, was direkt nach der Schlussvermessung in die Wege geleitet wurde. Sobald dieses abgeschlossen sind, kann die Grundstücksumschreibung auf die Stadt beim Grundbuchamt beantragt werden. Wie lange das zentrale Grundbuchamt dann für diesen Vorgang benötigt, liege nicht in den Händen der Stadtverwaltung.

Weiter weist die Pressesprecherin darauf hin, dass in Marbach die Bauplatzvergaben auf eigenen Wunsch vorgenommen wurden, bevor die Erschließung des Wohngebietes fertiggestellt war und die letztlich zur Veräußerung anstehenden Grundstücke im Grundbuch eingetragen sind, wozu als Voraussetzung die Schlussvermessung nach der kompletten Fertigstellung der Erschließung erfüllt sein muss, so Brunner.

Die endgültige Grundstücksgröße ergebe sich erst nach Vermessung des Baugebietes. Sobald die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, wird auch die notarielle Beurkundung der Kaufverträge in die Wege geleitet. Im Gegensatz zu Maklern sei es der Stadt jedoch nicht möglich, innerhalb kürzester Zeit eine Beurkundung vorzunehmen, da sie sich an gesetzliche Fristen im Rahmen des Verbraucherschutzes zu halten habe.

Die Schuld für die Verzögerung könne daher weder beim Liegenschaftsamt noch beim Grundbuchamt gesucht werden, teilt Pressesprecherin Oxana Brunner weiter mit. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand könne davon ausgegangen werden, dass die ersten Notartermine Ende März/Anfang April stattfinden können.