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Spitalfonds erhebt weitere Vorwürfe gegen Altenpfleger. Es geht umNahrungsergänzungsmittel.

Villingen-Schwenningen - Auch der zweite Gütetermin vor dem Arbeitsgericht wegen fristloser Kündigungen im Heilig-Geist-Spital ist gescheitert. Gestern ging es um einen Mitarbeiter in der Pflege.

Der Betroffene hat gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, den Spitalfonds Villingen, ein Arbeitsgerichtsverfahren angestrengt. Ihm ist ebenso wie der bisherigen Heimleiterin fristlos gekündigt worden, weil sie Nahrungsergänzungsmittel in großen Mengen bestellt haben sollen, die im Heilig-Geist-Spital gar keine Verwendung gefunden und diese im Haus gehortet haben. Der nach Bekanntwerden dieser Vorfälle ebenso fristlos gekündigte Altenpfleger soll auf Weisung der Heimleiterin die Rezepte für Nahrungsergängungsmittel direkt bei einem namhaften Gesundheitskonzern eingereicht und dafür Provision erhalten haben. Er soll über die Vermittlung der Heimleiterin seine Nebentätigkeit bei dem Pharma-Unternehmen bekommen haben.

Weitere Details kommen auf den Tisch

Zu diesen Vorwürfen wurden gestern im öffentlichen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Villingen weitere Details bekannt. Der Anwalt des Spitalfonds sah es als erwiesen an, dass diese Mittel nicht ausschließlich an das Heilig-Geist-Spital, sondern teilweise auch an die Adresse der Mutter des Mitarbeiters geliefert worden waren. Dies sei auf entsprechenden Lieferscheinen nachzulesen. Dabei handele es sich um Energy-Drinks, die auch bei sportlich Aktiven Verwendung finden, allerdings nur auf Rezept zu erhalten seien. Die Beklagtenseite vermutet nun, dass der Altenpfleger, der in einem Sportverein aktiv ist, diese Präparate "auf Kosten der Bewohner des Heilig-Geist-Spitals und der Krankenkasse an den Verein verscherbelt hat", formulierte der Anwalt des Spitalfonds.

Zu diesem Vorwurf kann der Betroffene innerhalb von vier Wochen Stellung nehmen. Danach kann der Spitalfonds innerhalb weiterer vier Wochen die fristlose Kündigung des Pflegedienstmitarbeiters abschließend zur Klage begründen. Unter Umständen kann diese Vorgehensweise des Gekündigten auch für die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, die derzeit aufgenommen werden, eine Rolle spielen.

Dem Vorschlag des Klägeranwalts, das arbeitsgerichtliche Verfahren gegen den gekündigten Pflegedienstmitarbeiter einzustellen, folgten die Beklagten nicht. Derzeit gebe es keinen Grund für eine Einigung.

Angesichts dessen, dass sein Mandant wieder eine neue Arbeitsstelle gefunden habe, würde er auf die Fortsetzung des Verfahrens wegen fristloser Kündigung verzichten. Voraussetzung sei, dass der Spitalfonds die Anwaltskosten des Gekündigten übernehme, dafür das Arbeitsverhältnis rückwirkend zum 31. Januar aufgehoben werde und der Spitalfonds keine Abfindung bezahlen müsse. Der Jurist wies auch noch darauf hin, dass sein Mandant keine Rechtschutzversicherung habe.

Günter Reichert, Geschäftsführer des Spitalfonds, betonte gestern gegenüber dem Schwarzwälder Boten noch einmal ausdrücklich, dass durch diese Vorgänge kein Schaden für die Bewohner des Heilig-Geist-Spitals entstanden seien. Der reguläre Bedarf der einzelnen Betroffenen habe immer abgedeckt werden können.

Wie bereits berichtet, scheiterte auch der Gütetermin gegen die fristlos gekündigte Heimleiterin Ende Januar. Der Rechtsstreit mündet nun in der Hauptverhandlung.