Amtsgericht: Im Internet-Café mit Blüte gezahlt / Afrikaner zu Haftstrafe verurteilt / Sofortige Festnahme

VS-Villingen. Vom großen Sitzungssaal an der Niederen Straße direkt ins Gefängnis: Ein Asylbewerber wurde gestern vor dem Villinger Schöffengericht festgenommen und der Justiz überstellt, der 32-Jährige soll Falschgeld wissentlich in den weiteren Umlauf gebracht haben.

Laut Klageschrift wollte sich der Angeklagte in einem doppelstädtischen Internet- Café Guthaben für das Handy besorgen, zur Zahlung wurde ein gefälschter 50-Euro-Schein gereicht. Der Betreiber des Cafés wurde misstrauisch, legte die "Blüte" auf sein Prüfgerät und stellte den gebürtigen Schwarzafrikaner zur Rede. "Er forderte den Schein schließlich zurück, ich aber behielt diesen ein und verlangte auch den Ausweis des Mannes", so der Café-Betreiber im Zeugenstand.

Der gedolmetschte, aber recht gut Englisch sprechende 32-Jährige wies die Vorwürfe von sich, er habe nicht gewusst, mit Falschgeld unterwegs gewesen zu sein: "Ich hatte den Schein von einem Bekannten in Freiburg. Außerdem bin ich ein echter Muslim, wir dürfen nicht betrügen." Beim Blick in die Ermittlungsakte verfinsterte sich die Miene von Richter Christian Bäumler, er hielt dem Mann auch vor, den Café-Betreiber zum Zerreißen des Zahlungsmittels aufgefordert zu haben. "Ich dachte vor der Sitzung, eventuell kommt es zu einer Bewährung, nach einer solchen sieht es jetzt aber nicht aus", seufzte Bäumler.

Schlechte Karten hatte der 32-Jährige auch wegen eines Bewährungsbruchs. Kurz nach seiner 2015 erfolgten Einreise nach Deutschland war er aufgrund eines Betäubungsmittel-Delikts verurteilt worden. Nach eigenen Angaben konsumiert der Mann nach wie vor leichte Drogen, er habe sein Maß aber deutlich reduziert. "Ich wurde in der Asylunterkunft im Bett verhaftet. Die bei mir gefundenen Drogen waren für den Eigenkonsum bestimmt, ich habe noch nie mit Drogen gehandelt", ergänzte er.

Das Schöffengericht verurteilte den 32-Jährigen zu einem Jahr Haft, bereits 20 Minuten vor dem Urteilsspruch hatten sich zwei Polizisten eingefunden. "Die sofortige Festnahme musste angeordnet werden, weil der Asylantrag des Angeklagten offensichtlich unbegründet ist und nach dem jetzigen Urteil Fluchtgefahr besteht", betonte Bäumler. "Ich habe mein Land für eine bessere Gesundheit und Unterkunft verlassen, beides habe ich in Deutschland gefunden", ließ der Mann wissen. Eine doppelstädtische Firma hatte ihm zuletzt ein sehr gutes Praktikums-Zeugnis ausgestellt.