Stein des Anstoßes: Die Färberstraße Foto: Eich

Verwaltung sieht kaum Möglichkeiten regulierend einzugreifen. Vorkommnisse häufen sich.

Villingen-Schwenningen - Die Stadtverwaltung sieht offenbar kaum Möglichkeiten, in der Färberstraße mit Blick auf die häufigen Vorkommnisse dort, regulierend einzugreifen.

Bereits vor Wochen hatte der Schwarzwälder Bote über den Unmut von Gastronomen in der Kneipenmeile berichtet, weil einzelne Lokale ein problematisches Klientel anzögen und es dadurch immer wieder zu unschönen Szenen komme. Ordnungsamtsleiter Ralf Glück hatte, damit in einer öffentlichen Ausschusssitzung konfrontiert, den Darstellungen unserer Zeitung widersprochen. Nachdem es nun am Mittwoch erneut zu blutigen Auseinandersetzungen gekommen ist, hakte unsere Redaktion erneut nach: Wie geht die Stadtverwaltung damit auch mit Blick auf Konzessionen um? "Um Schließungen vornehmen zu können, bedarf es jedoch konkreter gaststättenrechtlicher Verfehlungen und das in hinreichender Anzahl.

Es muss sich um Verfehlungen handeln, die dem Gastronom direkt zugeordnet werden können oder für die er verantwortlich gemacht werden kann", betont Pressesprecherin Madlen Falke von der Stadtverwaltung. Seien Gäste alkoholisiert oder randalierten, könne der Gastronom von seinem Hausrecht Gebrauch machen. Handele es sich aber um normale Gäste, könne der Wirt nicht ohne weiteres Gäste wegschicken. "Genau so können wir nicht einfach Gaststätten schließen, nur weil sich dort bestimmte Personen aufhalten."

Auch für Vorfälle, die im Straßenraum stattfinden, könnten nicht ohne weiteres die Gastronomen verantwortlich gemacht werden. Ein Aufeinandertreffen dieser beiden Gruppen, wie am Mittwoch, hätte auch an jedem anderen Ort der Fall sein können, so Falke. In der Vergangenheit habe es schon Schließungen gegeben, wenn es zu einer Vielzahl von Vorkommnissen gekommen sei, "die wir gaststättenrechtlich zuordnen konnten". Mit der Polizei stehe man in Dauerkontakt und es finden auch speziell zur Färberstraße Gespräche statt.