Prozess: Tarnung im Internet nicht effektiv genug / Mann verantwortet sich vor Gericht

VS-Villingen (flo). Auf Online-Plattformen nicht vorhandene Ware anbieten, Vorauskasse verlangen und sich im Netz gut tarnen – diese Masche zahlte sich für einen 30-Jährigen nicht aus. Der baldige Familienvater wurde ausfindig gemacht und verantwortete sich im Amtsgericht VS.

Der Doppelstädter gab den Verkauf dreier sehr hochwertiger Smartphones lediglich vor. Die im Onlinehandel üblichen Vorauszahlungen wurden geleistet. Drei Personen sind um jeweils 430 Euro erleichtert und dürften ihr Geld längere Zeit nicht mehr sehen. Der Angeklagte steckt nach wie vor in finanziellen Nöten. "Ich wusste mir nicht mehr anders zu helfen, meine Einkünfte reichten hinten und vorn nicht", gab der geständige Angeklagte im Beisein seiner Verlobten zu Protokoll.

Die Tarnung im Internet war nicht effektiv genug, die Ermittler kamen dem ehedem von zuhause aus agierenden 30-Jährigen auf die Spur und übergaben den Fall der Staatsanwaltschaft. Diese forderte nun eine achtmonatige Inhaftierung und bezog sich auf das zehn Einträge umfassende Zentralregister des Angeklagten, primär wurde dieser während der früheren Mitgliedschaft in einer sich an der Rocker-Subkultur orientierenden Streetgang straffällig.

Gegenüber Richter Christian Bäumler gab sich der Doppelstädter geläutert und verwies auf einen mittlerweile bürgerlichen Lebenswandel. Die Wende sei durch seine künftige Ehefrau zustande gekommen, in diese sei er Hals über Kopf verliebt. Nach Angaben des Pflichtverteidigers leistet der 30-Jährige schon länger Schadenswiedergutmachungen im Rahmen seiner Möglichkeiten, gemessen an seinen heutigen Nettoeinkünften von 1500 Euro handele es sich aber um überschaubare Beträge. Bäumler ließ Gnade walten und ersparte dem baldigen Vater eine weitere Inhaftierung. Die von der Klageseite geforderten acht Monate wurden zur fünfjährigen Bewährung ausgesetzt.

"Das ist eine lange Bewährungszeit. Wenn in diesem Zeitraum wieder etwas passiert, fahren Sie ein", mahnte der Vorsitzende. Über etliche Jahre muss der 30-Jährige nun sämtlichen und auch in die Vergangenheit reichenden Forderungen nachkommen und dafür mindestens 150 Euro monatlich aufwenden. Zudem werden 80 Stunden gemeinnützige Arbeit fällig.