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Landgericht fällt wohl am Dienstag das Urteil im Fitnesskrieg-Prozess

Wenn am Dienstag um 10 Uhr die Verhandlung zum Villinger Fitnesskrieg vor dem Landgericht in Konstanz beginnt, wird es spannend. Dann dürfte sich nämlich entscheiden, ob die Verurteilung des Injoy-Geschäftsführers bestehen bleibt.

Villingen-Schwenningen. Die Geschichte liegt eigentlich schon fünf Jahre zurück, juristisch komplett aufgerollt ist sie aber immer noch nicht. In Fall des Villinger Fitnesskrieges kommt es am Dienstag wohl zur Urteilsverkündung. Angeklagt ist der Injoy-Geschäftsführer, dem Beihilfe zur Beiseiteschaffung von Vermögen und Vereitelung einer Zwangsvollstreckung zur Last gelegt wird. Dieser wurde zwar eigentlich bereits im Jahr 2015 gemeinsam mit dem vorherigen Betreiber vom Villinger Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von jeweils elf Monaten verurteilt, legte jedoch Rechtsmittel ein.

Die Vorgeschichte: Die Geschichte dreht sich dabei um den im Jahr 2012 geplanten und überfälligen Umzug des Injoys aus den Räumen im Ifängle in eine neue Bleibe im Brigach-Business-Center, dessen Eigentümer gleichzeitig der jetzige Injoy-Betreiber ist. Der Umzug konnte jedoch – aufgrund von Verzögerungen beim Umbau – nicht wie geplant stattfinden. Eine Zwangsräumung durch den inzwischen verstorbene Eigentümer der Immobilie in der Gottlieb-Daimler-Straße lief zunächst ins Leere, weil der damalige Injoy-Betreiber das Studio an den jetzigen Betreiber überschrieb und damit Zeit gewinnen konnte. Dies ging allerdings zu Lasten des G1-Studios, das die Räumlichkeiten für sich nutzen wollte und bereits einen bestehenden Mietvertrag hatte.

Die erste Verhandlung: Unter dem Vorsitz von Regina Weinacht durchleuchtete das Schöffengericht Anfang April die Ereignisse rund um die Zwangsräumung und insbesondere die finanziellen Verhältnisse der Protagonisten – des angeklagten Injoy-Geschäftsführer und des Vorbesitzer des Studios, der seine Verurteilung akzeptiert hatte und in diesem Fall nur noch als Zeuge auftrat. Der Vorbesitzer konnte jedoch insbesondere hinsichtlich der vertraglichen Inhalte zwischen ihm und dem neuen Injoy-Geschäftsführer nicht viel sagen. Offen blieb daher auch, wie es zu Mietvorauszahlungen in Höhe von rund 150 000 Euro kam, die der Angeklagte als Eigentümer des Brigach-Business-Center von ihm aufgrund des "luxuriösen Ausbaus" forderte. Im Fokus stand dabei darüber hinaus die Lebensversicherung des Vorbetreibers, die er seinem Nachfolger überschrieben hatte. Wert: Rund 95 000 Euro.

Die offenen Fragen: Welche Absichten hatte der Angeklagte, der ursprünglich als Vermieter des Injoys in die Bresche springen wollte, als er das Fitnessstudio übernahm? Laut eigenen Angaben sei ihm "nichts anderes übrig geblieben", als zwei Tage vor der geplanten Zwangsräumung den Vertrag zu schließen und das Fitnessstudio zu übernehmen. Er hätte seine Geräte gewollt, die er zuvor bereits beim Vorbesitzer erworben und gegen eine Gebühr zur Nutzung überlassen hatte.

Fraglich ist weiterhin: Wusste der Angeklagte von den prekären finanziellen Verhältnissen des vorherigen Betreibers und hat er sich kurz vor der Insolvenz mit dem Übertrag der Lebensversicherung einen Teil des Vermögens gesichert? Während der Injoy-Betreiber auf die nachgewiesene gute Bonität des Vorbesitzers pochte, die er erfragen hat lassen, sieht der Insolvenzverwalter die Lage anders. Sein Mandant sei bereits zuvor zahlungsunfähig gewesen, weshalb er das Fitnessstudio übertragen wollte. In diesem Fall wäre die Übertragung der Lebensversicherung nicht rechtens gewesen.