Vor dem Oberlandesgericht Freiburg wurde am Mittwoch das Urteil gesprochen: Das Vermögen von Christoph Hess und Peter Ziegler wird unter Arrest gestellt. Foto: Spitz

Chrisoph Hess: Gericht sei der Auffassung, dass Hess HPE bei Eintritt nicht betrogen hat. Gegenseite verwundert.

Villingen-Schwenningen - Das Urteil des Oberlandesgerichts Freiburg zur Arrestierung des Vermögens von Christoph Hess und Peter Ziegler hat in den Augen von Christoph Hess auch sein Gutes: Unter dem Strich sei das Gericht wohl zu der Auffassung gelangt, dass HPE bei seinem Eintritt in das Unternehmen Hess nicht betrogen worden sei, so die Einschätzung von Christoph Hess gestern im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten.

Richter Rainer Jagmann hatte in seiner Urteilsbegründung am Mittwoch betont, HPE habe bezüglich des Aktienerwerbs in der ersten Tranche im Februar 2012 nicht glaubhaft machen können, von Christoph Hess und Peter Ziegler vorsätzlich betrogen worden zu sein. Das sei HPE nur bezüglich der späteren Aktienkäufe Ende Oktober und im November 2012 gelungen, wo das Gericht durch ein Beiseiteschaffen von Beweismitteln und die Übertragung von Grundstücken auch einen Arrestgrund sah.

Hess interpretiert das Urteil weitergehend: Während der Insolvenzverwalter Volker Grub standhaft behaupte, die Hess-Bilanzen seien bereits seit 2007 fehlerhaft, gehe das Gericht nun offenbar davon aus, dass die Bilanzen bis 2012 nicht falsch gewesen seien.

Strebe man ein Hauptverfahren in dieser Schadensersatzsache an, so Hess – müsse das Gericht innerhalb der nächsten vier Wochen bereits einen Termin dafür festlegen. Wie der Schwarzwälder Bote aus Kreisen der Berater von Christoph Hess erfahren hat, habe dieser gestern bereits das Hauptverfahren beantragt. In diesem Verfahren würde dann tiefergehend geprüft und werde der Schuldige gefunden, so seine Hoffnung. Nun sei HPE in der Beweispflicht.

Die Gegenseite zeigte sich gestern auf Anfrage unserer Zeitung überrascht von Hess’ Auffassung. Das Urteil lag bei der Kanzlei Corinius, welche den holländischen Investor HPE vertritt, gestern noch nicht schriftlich vor. Allerdings wertete Anwältin Antje Baumann das Urteil keineswegs als "Schlappe" für HPE, im Gegenteil: "Es würde mich sehr wundern, wenn Herr Hess dieses Verfahren anstrengt." Welchen Schritt HPE bezüglich seiner Schadensersatzforderungen gegen Hess und Ziegler als nächstes geht, konnte sie gestern noch nicht mitteilen.