Ein schlichtes Holzkreuz in Erinnerung an den tragischen Tod eines 25-jährigen jungen Mannes, der einem Verbrechen mit K.o.-Tropfen zum Opfer fiel. Foto: Eich

Tödliche Überdosis Liquid verabreicht. Täter scheitert mit Revision vor Bundesgerichtshof. Fall jährt sich zum vierten Mal.

Villingen-Schwenningen - Ein einsames Holzkreuz erinnert am Brigachufer in Villingen an die tragischen Folgen eines fiesen Verbrechens. Der Brigach-Tote ist längst beerdigt, und an der Trauerstätte an den Brigachstufen, wo einst ein Meer aus Kerzen brannte, liegt nun rings um das schlichte, namenlose Holzkreuz nur noch ein Haufen Laub.

Doch: Obwohl sich der Fall kommende Woche, am 20. November, zum genau vierten Mal jähren wird, ist er erst jetzt wirklich juristisch abgeschlossen. Das Urteil wurde rechtskräftig, nachdem der Täter gegen die gegen ihn verhängte Strafe sogar zweimal vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe in Revision gegangen war.

Er hatte ein fieses Spiel mit seinem Opfer, dem damals 25-jährigen Daniel B. aus Villingen, getrieben. Laut Urteilsspruch hat der Täter, ein heute 34-jähriger Mann, Daniel B. zunächst eine tödliche Überdosis der K.-o.-Droge Liquid verabreicht, ihn beraubt und bis auf die Unterhose entkleidet am Brigachufer liegen lassen, wo der junge Mann bei Temperaturen um den Gefrierpunkt erfror und am nächsten Morgen, ein Sonntag, tot aufgefunden wurde. Sein Peiniger wurde später vom Landgericht Konstanz des Raubes mit Todesfolge für schuldig befunden, zudem des schweren Raubes in vier Fällen und versuchten schweren Raubes in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung – Daniel B. war nicht sein einziges Opfer. Sieben Menschen soll er K.o.-Tropfen gegeben haben, um sie dann, willenlos und handlungsunfähig, zu bestehlen. Einen Mann habe er schwer misshandelt und dann in einem Parkhaus liegen gelassen.

14 Jahre und sechs Monate Haft brachten ihm seine Taten zunächst ein. Im März 2013 fiel das Urteil vor dem Landgericht Konstanz. Wegen Formfehlern erging im Juni 2014 zunächst ein neues Urteil mit einem Strafmaß von 14 Jahren und drei Monaten. Der Verurteilte ging jedoch weiter in Revision, er focht das Urteil vor dem Bundesgerichtshof gleich zweimal an.

Erfolg hatte er damit aber nicht wirklich. Zwar wurde das Urteil dahingehend abgeändert, dass eine Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis entfiel, weil sie inzwischen verjährt war, doch der BGH schmetterte die Revision im wesentlichen ab – und konnte in diesem Zuge aber auch eine vom Landgericht zuvor "offensichtlich übersehene Kosten- und Auslagenentscheidung" nachholen: Der Mann hat nun auch die Kosten seiner Revision und die den Nebenklägern dadurch entstandenen Auslagen zu tragen.

"Im Hinblick auf den nur geringen Teilerfolg der Revision ist es nicht unbillig, den Beschwerdeführer mit den gesamten Kosten und Auslagen seines Rechtsmittels zu belasten", heißt es im Beschluss des BGH.