Die B 523 ist in den vordringlichen Bedarf gerückt. Foto:Eich Foto: Schwarzwälder-Bote

Lückenschluss: Interessengemeinschaft B 523 begeistert

Schwarzwald-Baar-Kreis. Mit der Einstufung des Lückenschlusses zwischen der B 523 und der B 33 nördlich von Villingen in den "Vordringlichen Bedarf" des Bundesverkehrswegeplanes habe das für die Region und darüber hinaus wichtige Straßenbauprojekt eine wichtige Hürde genommen, freut sich Rupert Kubon, Vorsitzender der Interessengemeinschaft (IG) Lückenschluss und Oberbürgermeister der Stadt Villingen– Schwenningen. "Es hat sich bezahlt gemacht, dass alle betroffenen Städte und Gemeinden, der Landkreis, die Industrie - und Handelskammer (IHK) sowie Regionalverband und Gewerbeverein geschlossen hinter dieser überregional wichtigen Engpassbeseitigung stehen."

Kubon dankte dem Bundestagsabgeordneten Thorsten Frei für seine "erfolgreiche Arbeit vor Ort in Berlin." Auch Michael Rieger, der stellvertretende Vorsitzende der Interessengemeinschaft und Bürgermeister der Stadt St. Georgen, wertet den Kabinettsbeschluss als wichtigen Schritt hin zu einer zügigen Fertigstellung des zweiten Bauabschnitts der B 523.

Jetzt gelte es, die erfolgreiche Arbeit der vergangenen Jahre fortzuführen: "Wir sind gut vorbereitet und werden aktiv mit den Planungs- und Genehmigungsbehörden auf Landesebene zusammenarbeiten, damit schnellstmöglich alle baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Das Land steht gegenüber unseren Unternehmen und Bürgern in der Pflicht, die dafür erforderlichen Planungskapazitäten zur Verfügung zu stellen."

Thomas Albiez, IHK-Hauptgeschäftsführer und Leiter der IG-Geschäftsstelle, sowie Landrat Sven Hinterseh zeigen sich insbesondere darüber zufrieden, dass nun offiziell auf Bundesebene die verkehrliche und wirtschaftliche Bedeutung dieser noch bestehenden Engstelle auf der überregionalen Ost-West- Achse über den mittleren Schwarzwald anerkannt wird.

Allerdings pochen beide darauf, die vom Bundesverkehrsministerium angesetzte Dauer von 96 Monaten für die noch ausstehenden Planungen deutlich zu verkürzen. Denn die großräumige Bedeutsamkeit und raumordnerische sowie städtebauliche Wirkung des Lückenschlusses erlaubten aus ihrer Sicht keine unnötigen Verzögerungen mehr.