In Handschellen wurde die 49-jährige angeklagte Architektin in den Gerichtssaal in Villingen geführt. Foto: Roessler

Betrug: Großer Deal um ein unverkäufliches Grundstück. 49-Jährige zu einem Jahr und neun Monate auf Bewährung verurteilt.

VS-Villingen - An einem Arm mit einer Handfessel verbunden mit einer Wachtmeisterin, erschien die 49-jährige angeklagte Architektin zur Verhandlung im Amtsgericht Villingen-Schwenningen. Mit der anderen Hand verdeckte mit einem Schal ihr Gesicht.

Es kommt nicht jeden Tag vor, dass vor dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen eine Angeklagte in Handschellen den Saal betritt und ihr Gesicht verdeckt.

Zunächst fehlte die Angeklagte mehrfach zu den früheren angesetzten Hauptverhandlungen. Deshalb landete sie in Untersuchungshaft. Von da an ging es in Handschellen zur Hauptverhandlung, einen Tag vor Heiligabend. Vorgeworfen wurde ihr einen Betrug in Höhe von 64 000 Euro. Sie hatte vorgegeben, ein Bauprojekt auf einem Grundstück in der Kalkofenstraße, das gar nicht zu erwerben war, zu realisieren.

Sogar einen Geschäftspartner hatte sie, der ihr im Voraus einen Teil des Kaufpreises bezahlte. Das Geld jedoch soll sie für eigene Zwecke privat verbraucht haben. Später erhielt die Architektin von ihrem Geschäftspartner weitere Teilsummen im Gesamtbetrag von 64.000 Euro. Dem soll sie sogar die Gründung einer GmbH vorgegaukelt haben, um weitere Beträge loszueisen.

In der Verhandlung sprach die Frau kaum ein Wort. Und wenn doch, war es so undeutlich, dass sie mehrfach vom Richter ermahnt wurde, deutlich ins Mikrofon zu sprechen. Anfangs gab der Richter zu Protokoll, dass man im Vorfeld der Verhandlung eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt habe, wenn die Angeklagte geständig sei. Dies bejahte ihr Verteidiger in der Verhandlung. Einen weiteren Pluspunkt sammelte die Angeklagte, als ihr Verteidiger dem Gericht eine Bestätigung vorlegte, dass der angerichtete Schaden zuzüglich Mahnkosten und Zinsen zwischenzeitlich von der Angeklagten durch Bezahlung der Schuld gutgemacht wurde.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Negativ für die Angeklagte war, wie Richter Christian Bäümler ausführte, dass man bei einer Schadenssumme von über 50 000 Euro von einem schweren Betrugsfall spreche. Die Strafanträge von Verteidiger und Staatsanwaltschaft wichen kaum voneinander ab. Der Verteidiger plädierte für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monate Haft. Die Staatsanwaltschaft forderte ein Jahr und neun Monate Haft auf drei Jahre zur Bewährung.

Das Urteil lautete dann auf ein Jahr und neun Monate auf Bewährung. Bewährungszeit drei Jahre. Hinzu noch die Wiedergutmachung des Schadens zuzüglich 1.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.