Ein 19-Jähriger hat in Villingen eine junge Frau mehrfach zu sexuellen Handlungen gezwungen. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock/Stokkete

Junge Frau in Villingen bedroht und zu sexuellen Handlungen gezwungen. Landgericht sieht günstige Sozialprognose.

Villingen-Schwenningen - Wegen Vergewaltigung in zwei Fällen hat die Große Jugendkammer am Landgericht Konstanz gestern einen 19-jährigen Auszubildenden aus Villingen zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt. Sie wurde für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Zwar gab nur wenig körperliche Gewalt, als der 19-Jährige eine 18-Jährige an einem frühen Januarabend in der Parkanlage Hubenloch in Villingen zu sexuellen Handlungen zwang. Seine Drohung, sie zur Prostitution zu zwingen und ein angeblich in seinen Händen befindliches Sex-Video zu veröffentlichen genügten, um das psychisch labile Opfer einzuschüchtern. Trotzdem wurden Passanten auf ihre hilflose Situation aufmerksam. Sie hätten deutlich eine Frauenstimme "Nein" rufen hören.

Der Angeklagte zog daraufhin schnell seine Hose wieder hoch und behauptete, er sei Student der Sozialpädagogik und das Mädchen sei seine Freundin, und es gebe kein Problem. Das aufmerksame Ehepaar blieb skeptisch. Man habe Tränen in den Augen des verängstigt wirkenden Mädchens gesehen, zitierte ein Polizeibeamter diese Zeugen vor Gericht.

Das Mädchen habe den Mann dann aber weiter begleitet und Hilfsangebote abgelehnt. Die Schülerin, die sich bereits damals aufgrund schwerwiegender psychischer Probleme in Behandlung befand, wagte es offenbar nicht, sich den Passanten anzuvertrauen. Später zwang sie der 19-Jährige noch einmal zu sexuellen Handlungen. Das Mädchen ging auf Anraten eines Bekannten zur Polizei. Dort konnte man DNA-Spuren des 19-Jährigen an ihr sichern. Nachdem er zunächst von Freiwilligkeit sprach, räumte er schließlich alles ein. Vor Gericht gab er sich sehr zerknirscht.

Sein Verteidiger hatte ihm einen Täter-Opfer-Ausgleich angeraten. 2500 Euro wird er an die 18-Jährige als Schmerzensgeld bezahlen. Er habe nicht gewusst, dass es ihr so schlecht geht, meinte er.

Das Gericht verwies darauf, dass es sich bei Vergewaltigung um einen Verbrechenstatbestand handelt.

Zu seinen Gunsten wertete das Gericht den bereits im Vorfeld des Prozesses vereinbarten Täter-Opfer-Ausgleich, der dem Tatopfer eine Vernehmung vor Gericht erspart hat.

Weitere Gründe, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, waren die sehr günstige Sozialprognose und die Ansicht des Gerichts, dass der 19-Jährige allein durch das gesamte Verfahren sehr beeindruckt und aufgerüttelt wurde.