Prozessakten mit Vergewaltigungsvorwürfen. Foto: dpa/Patrick Seeger

Ein Mann muss wegen mehrfacher Vergewaltigung knapp fünf Jahre in Haft. Zu wenig? Die öffentliche Meinung ist lautstark. Aber beachtet sie auch alles?

Stuttgart - Wenn Sexualstraftäter vor Gericht verurteilt werden, ist die Welle der Empörung regelmäßig programmiert. Da ist es fast egal, wie das Urteil im Detail aussieht – die Meinung, das sei auf jeden Fall viel zu wenig, ist schnell gefunden. Die Meinung, dass die Justiz sowieso unfähig sei, schallt durch die Echokammern der so genannten sozialen Medien. Besonders dann, wenn Kinder oder Jugendlichen die Opfer sind. Die Forderung der Diskutanten liegt irgendwo zwischen lebenslang und Schwanz ab. Das ist auch jetzt wieder der Fall, da ein Mann vom Landgericht Stuttgart wegen vielfachem Missbrauch seiner beiden Stieftöchter zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden ist. Er hatte, unter anderem, die Mädchen entjungfert, als sie 14 Jahre alt waren.