Erste gemeinsame Wahlen stehen an / Kandidaten gesucht

Brigachtal/Unterkirnach (kal). Erstmalig wird in der katholischen Seelsorgeeinheit "Zwischen Brigach und Kirnach" am Sonntag, 15. März, ein gemeinsamer Pfarrgemeinderat gewählt, dem 16 Mitglieder aus den Pfarrgemeinden Brigachtal/Marbach, Unterkirnach, Pfaffenweiler/Herzogenweiler und Tannheim angehören werden.

Das Wahlgebiet der Seelsorgeeinheit ist in Stimmbezirke eingeteilt. Im Stimmbezirk Brigachtal/Marbach sind sieben Mitglieder für den Pfarrgemeinderat zu wählen. Jeweils drei Mitglieder sind es in Pfaffenweiler/Herzogenweiler, Unterkirnach und Tannheim. Das Wahllokal für die Katholiken in Marbach befindet sich in der Grundschule im Forellenweg 6 und ist von 9 bis 14 Uhr geöffnet.

In Brigachtal ist das Wahllokal im Pfarrzentrum in der St. Gallus Straße 6. Hier kann die Stimmabgabe in der Zeit von 13 bis 18.30 Uhr erfolgen. In Pfaffenweiler kann im Wahllokal im Pfarrsaal in der Hauptstraße 31 von 9 bis 14 Uhr gewählt werden. In Herzogenweiler ist das Wahllokal von 9 bis 11 Uhr im Rathaus geöffnet. In Tannheim ist das Wahllokal im Pfarrsaal, Tannheimer Ring 5, von 9 bis 15 Uhr geöffnet.

In Unterkirnach ist das Wahllokal im Pfarrhaus, Kirchplatz 4 eingerichtet. Da kann am Samstag, 14. März, von 17 bis 18.30 Uhr und von 19.30 bis 20.30 Uhr die Stimme abgegeben werden. Ebenso am Sonntag, 15. März, in der Zeit von 10 bis 16 Uhr.

Auch Briefwahl ist möglich. Die Unterlagen sind in den Pfarrbüros bis 12. März zu beantragen. Wahlberechtigt ist, wer seit mindestens drei Monaten in der Pfarrgemeinde seinen Hauptwohnsitz hat und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Wahlberechtigung kann auch erwerben, wer am Leben der Pfarrgemeinde aktiv teilnimmt und spätestens bis 15. Februar beim Wahlvorstand einen Antrag stellt.

Wählbar sind bei den als echte Teilortswahl organisierten Pfarrgemeinderatswahlen alle wahlberechtigten Katholiken, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Alle Wahlberechtigten sind aufgefordert, beim Wahlvorstand bis zum 1. Februar Kandidaten vorzuschlagen. Die Vorschläge müssen von zehn Wahlberechtigten mit ihrer Unterschrift unterstützt werden. Zudem ist die Einverständniserklärung der Kandidaten erforderlich. Vordrucke sind in den jeweiligen Pfarrämtern erhältlich.