Ist die Angeklagte unbemerkt über den Fuß des Mädchens gefahren? (Symbolfoto) Foto: Hezel

Fahrlässige Körperverletzung lautet der Vorwurf gegenüber der Angeklagten aus Schramberg-Sulgen, weswegen diese bereits in erster Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Dagegen hat die Angeklagte Berufung eingelegt, denn sie scheint sich sicher, unschuldig zu sein.

Als Zeuge im Berufungsprozess vor dem Landgericht Rottweil sagte der Polizeihauptmeister aus, bei dem die Anzeige gegen die Angeklagte aufgegeben wurde. Der 27-jährige schilderte, dass am 26. Oktober vergangenen Jahres eine Frau und ihre siebenjährige, auf Krücken gehende Tochter ihm mitgeteilt haben, dass der Tochter am Nachmittag auf einer Straße in Sulgen ein Auto über den Fuß gefahren sei.