Ist der 34-Jährige, der seine Mutter getötet haben soll, schuldunfähig? Derzeit sieht es danach aus (Symbolfoto). Foto: Strobel/Montage: Hackenjos

64-Jährige soll im Dezember von Sohn erstochen worden sein. Staatsanwaltschaft Rottweil stellt Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens.

Tuttlingen/Rottweil - Im vergangenen Dezember soll ein 34-Jähriger in Tuttlingen seine 64-jährige Mutter getötet haben. Die Staatsanwaltschaft Rottweil hat nun den Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens im Sicherungsverfahren beim Landgericht Rottweil gestellt. Derzeit wird der Mann allerdings als schuldunfähig angesehen.

Dem 34-Jährigen wird vorgeworfen, am 12. Dezember seine Mutter getötet zu haben, als diese nach einem Besuch in der Wohnung des Mannes in Tuttlingen wieder nach Hause gehen wollte.

Laut den Ermittlungen hat der Beschuldigte seine Mutter zunächst in seiner Wohnung angegriffen. Die 64-Jährige flüchtete daraufhin in einen Kellerraum, in dem ihr Sohn sie schließlich tötete. Die Frau starb an zahlreichen Stichverletzungen.

Der Beschuldigte wurde noch am Tattag festgenommen und wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft vorläufig untergebracht.

Aufgrund der Ermittlungen, insbesondere der Begutachtung des Beschuldigten ist derzeit von dessen Schuldunfähigkeit zur Tatzeit auszugehen, weshalb keine Anklage erfolgen konnte, sondern ein Antrag im Sicherungsverfahren mit dem Ziel einer Unterbringung des Beschuldigten gestellt wurde, hieß es am Mittwoch in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil.