Das Landgericht Tübingen schickt einen 22-Jährigen, der auf Polizisten geschossen hat, in die Psychiatrie. Foto: dpa

Prozess: Auf Polizisten geschossen. Gericht: 22-Jähriger zur Tatzeit nicht schuldfähig.

Tübingen - Weil er mit einer Pistole auf Polizisten in Tübingen geschossen hat, kommt ein 22-Jähriger in ein psychiatrisches Krankenhaus. Wegen einer psychotischen Störung sei der Beschuldigte zur Tatzeit nicht schuldfähig gewesen, sagte der Richter des Tübinger Landgerichts gestern.

Auch die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger forderten in dem Sicherungsverfahren die Unterbringung in einer Psychiatrie. Einzig der Anwalt der Nebenkläger sprach sich für eine härtere Bestrafung des Beschuldigten aus. "Ich plädiere für eine Verurteilung wegen versuchten Mordes", sagte der Anwalt. "Ein Persilschein wäre das falsche Signal." Nur durch ein Wunder und eine "Heerschar von Schutzengeln" seien die Beamten nicht schlimmer getroffen worden.

Den Fall wertete das Gericht als versuchten Totschlag. Nach Überzeugung des Richters hat der Angeklagte versucht, eine Polizistin zu erschießen, um seiner Festnahme zu entgehen. Dabei entriss er einem Beamten die Dienstwaffe, zielte auf den Kopf der Polizistin und drückte ab. Die Frau konnte dem Schuss ausweichen. Bei einem Handgemenge löste sich ein weiterer Schuss und streifte einen Polizisten, der leicht verletzt wurde.

Der polizeibekannte Mann hatte im November 2015 nackt ein Krankenhaus verlassen und war in ein nahe gelegenes Wohnheim der Medizinischen Klinik geflohen. Als die Polizei eintraf, kam es zu einem Gerangel mit den Beamten, woraufhin die Schüsse fielen.