Hinweise zur Räum- und Streupflicht

Triberg. Die kalte Jahreszeit steht unmittelbar bevor. In diesem Zusammenhang bittet die Stadtverwaltung Triberg die Bevölkerung um Mithilfe für einen reibungslosen Winterdienst. Die Stadtverwaltung bittet darum, folgendes zu beachten.

Das Straßenlichtraumprofil muss freigehalten werden. Die Bäume und Sträucher müssen so zurückgeschnitten werden, dass der Winterdienst problemlos ausgeführt werden kann.

Beim Parken im Straßenbereich sollte eine ausreichende Trasse für den Räumdienst freigehalten werden.

Mülleimer sollten nicht auf der Fahrbahn abgestellt werden.

Viehzäune müssen entlang der Räumstrecke abgebaut werden, um Schäden und Behinderungen der Räumfahrzeuge zu vermeiden.

Bei Hofauffahrten im Außenbereich sollte den Räumfahrzeugen ausreichend Platz zum Wenden zur Verfügung stehen.

Außerdem sollte darauf hingewiesen werden, dass die Räumpflicht auf Straßen und Gehwege auf private Anlieger übertragen wird.