Junge Frau erhält eine Bewährungsstrafe

Triberg/Villingen Schwenningen (leo). Weil eine junge Frau und mehrfache Mutter ein Auto weiter verkaufte, das sie selbst erworben, aber noch nicht ganz bezahlt hatte, stand sie wegen Veruntreuung vor dem Amtsgericht Villingen. Eine Gefängnisstrafe auf Bewährung lautete das Urteil.

Zum Hintergrund: Die 30-jährige Mutter aus der Raumschaft Triberg kaufte einen Wagen, bezahlte ihn aber nicht ganz, sie wollte auf Ratenzahlung den restlichen Kaufpreis zahlen. Der Verkäufer behielt als Sicherheit den Kraftfahrzeug Brief und wartet bis heute noch auf den Restbetrag des Preises für den Wagen.

Die Frau wollte den ihr noch gar nicht gehörenden PKW verkaufen. Ihr Verlobter hat dann versucht, sie davon abzuhalten.

In der Gerichtsverhandlung gab sie die Tat zu. So war das Urteil schnell gefällt. Die Frau muss nun, auch aufgrund ihrer Kinderzahl, nicht ins Gefängnis. Sie erhielt sechs Monate Haft, ausgesetzt auf Bewährung. Ferner muss sie noch 60 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.

Ihr Verlobter wurde freigesprochen, obwohl das Gericht nicht ganz sicher war, ob er bei der Tat tatsächlich keine Schuld trug, oder, ob seine Schilderungen des Ablaufs der Tat Schutzbehauptungen zugunsten seiner Verlobten waren.