Triberg-Nußbach. Die Stadt Triberg gewährt allen Landwirten und Tierhaltern einen Besamungskostenzuschuss

Triberg-Nußbach. Die Stadt Triberg gewährt allen Landwirten und Tierhaltern einen Besamungskostenzuschuss als De-minis-Beihilfe für jedes deckfähige weibliche Rind über zwei Jahren. Die jeweilige Tierzahl wird mit Stichtag 15. Oktober ermittelt.

Die Antragstellung für Nußbacher Landwirte ist bis spätestens Freitag, 7. November, in der Ortsverwaltung Nußbach möglich. Die Ortsverwaltung ist dienstags und freitags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr geöffnet.