Mietbetrüger kommt nicht zur Verhandlung

Raumschaft Triberg (leo). Für fünf Tage mietete sich ein Mann in einem Höhengasthaus in der Raumschaft Triberg ein. Da er heimlich abhaute ohne zu bezahlen, wurde er mit einem Strafbefehl zu 900 Euro Strafe verdonnert. Er legte Einspruch ein, aber zur Verhandlung kam er nicht, sodass sein Einspruch verwirkt war.

Bereits im Frühjahr 2013 mietete der Gast in einem regionalen Höhengasthaus ein Zimmer mit Halbpension. Dem Wirt erzählte er, er sei in der Gegend, um Reiseziele für ein Reiseunternehmen auszukundschaften. Still und leise schlich er sich dann davon und der Hotelier blieb auf einem Schaden von 250 Euro sitzen.

Aufgrund seiner Betrugsanzeige wurde der "Gast" in Stuttgart gefasst und anschließend zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Dagegen legte er Einspruch ein.

Damit ging er das Risiko ein, dass es für ihn auch schlimmer werden könnte. Denn wenn er verurteilt werde, hätte er noch die Gerichtskosten zu tragen. Er hätte aber noch in der Verhandlung seinen Anspruch zurück nehmen können. Dann wären keine Gerichtskosten für ihn entstanden.

Jüngst wurde eine Verhandlung vor dem Villinger Amtsgericht wegen des Einspruchs anberaumt.

Gericht samt Staatsanwalt warteten vergeblich auf den Täter. Nach einer Viertelstunde kam das Urteil, dass der Einspruch verwirkt sei. So ist der Strafbefehl rechtskräftig und eine Wiedereinsetzung des Verfahrens ist jetzt kaum mehr möglich.