Bei leichten Infekten sollen Bürger eine Krankschreibung per Telefonat mit dem Arzt bekommen. Foto: picture alliance/dpa/dpa-tmn/Christin Klose

Die telefonische Krankmeldung kommt zurück: Am 7. Dezember soll die Regelung aller Voraussicht nach dauerhaft eingeführt werden. Wir erklären, worauf man dabei achten sollte.

Wer derzeit hustet und schnupft, tut dies nicht allein: Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) verbreiten sich Erkältungs- und Coronaviren in Deutschland gerade sehr rasch. So gab es Mitte November rund 8700 Atemwegsinfekten pro 100 000 Menschen. Viele Ärztinnen und Ärzte würden ihre Patientinnen und Patienten daher am Telefon krankschreiben – um lange Wartezeiten in den Praxen zu verhindern. Bis Ende Januar sollten im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) dazu Regeln erarbeitet werden. Nun soll darüber schon in einer Plenarsitzung am 7. Dezember beraten werden, wie eine Sprecherin sagte. Die Regelung greife dann ab dem selben Tag.

Angesichts der steigenden Infektionszahlen hatte unter anderem der Hausärzteverband für eine schnelle Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung plädiert. Dass dies noch nicht geschehen sei, sei „überhaupt nicht nachvollziehbar“, sagte der Verbandsvorsitzende Markus Beier dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Wir beantworten wichtige Fragen dazu.

Wie funktioniert die Krankschreibung per Telefon?

Während der Corona-Pandemie war es möglich, eine entsprechende Krankschreibung jeweils für maximal sieben Tage zu erhalten. Dafür musste der Patient oder die Patientin ein Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin führen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung am Telefon war für weitere sieben Kalendertage möglich. Ob dies künftig auch so sein wird, ist unklar.

Für welche Erkrankungen könnte die Regelung gelten?

Während der Pandemie war die telefonische Krankschreibung auf leichte Atemwegserkrankungen begrenzt. Zukünftig sollen alle Krankheitsbilder mit „absehbar nicht schwerem Verlauf“ abgedeckt werden.

Kann dies ausgenutzt werden?

Um Missbrauch zu verhindern, soll die Regelung nur für Patientinnen und Patienten gelten, die der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind. Auch müssten die Praxen überprüfen, dass die Anrufenden tatsächlich diejenigen sind, für die sie sich ausgeben. Wie das vonstatten gehen soll, ist noch nicht bekannt.

Ab wann braucht es ein Attest?

Das regelt der Arbeits- oder Tarifvertrag. Ist darin nichts festgelegt, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Danach dürfen Beschäftigte ohne ärztliches Attest drei Kalendertage zu Hause bleiben. Ist man länger krank, benötigen Beschäftigte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt.

Braucht es eine Krankmeldung beim Arbeitgeber?

Ja. Das gilt auch weiterhin – trotz Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Januar 2023. Werden Beschäftigte krank geschrieben, müssen diese ihrem Arbeitgeber unverzüglich den Beginn der Krankschreibung mitteilen und auch, ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Mit diesen Daten fragt der Arbeitgeber aktiv bei der Krankenkasse ab, für welchen Zeitraum der oder die Erkrankte laut Arzt arbeitsunfähig sind. Diagnosen werden dabei nicht übermittelt.