Die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses ist bei der Arbeit mit Kindern per Gesetz vorgeschrieben. (Symbolfoto) Foto: Kleinschmidt

Neues Kinderschutzgesetz schreibt die Vorlage der Bescheinigung vor. Ehrenamtliche sehen sich unter Generalverdacht.

Sulz - Wer in Vereinen oder ähnlichen Organisationen "intensiven" Kontakt mit Kindern hat, der muss nun ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Mancher Ehrenamtliche sieht sich dadurch allerdings unter Generalverdacht gestellt. Kreisjugendreferent Konrad Flegr und Sozialdezernet Bernd Hamann touren derzeit durch die Kommunen und stellen das neue Bundeskinderschutzgesetz vor. Sie laden Vereinsvertreter zu Info-Veranstaltungen ein und stoßen dabei nicht immer auf Verständnis.

Um Kinder und Jugendliche vor Gewalt und sexuellem Missbrauch zu schützen, müssen Vereinsvorsitzende künftig eine Vereinbarung mit dem Jugend- und Versorgungsamt Rottweil abschließen. Darin verpflichten sie sich, sich von ihren ehrenamtlichen Helfern, die "intensiv" mit Kinder zu tun haben, ein sogenanntes erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Wer also an einer Musikschule Einzelunterricht hinter geschlossener Tür gibt oder bei der Jugendfreizeit im Fußballclub mit Übernachtung als Betreuer dabei ist, ist davon betroffen.

Mancher sieht sich unter Generalverdacht gestellt

Nun unterscheidet sich das erweiterte vom "normalen" Führungszeugnis allerdings dadurch, dass dort auch Delikte aufgeführt werden, die mit weniger als 90 Tagessätzen beziehungsweise drei Monaten Freiheitsstraße geahndet wurden. Das kann Ladendiebstahl oder ein Verkehrsdelikt sein. Das erweiterte Führungszeugnis darf nicht älter als drei Monate sein und sollte alle fünf Jahre neu angefordert werden.

Beim Vor-Ort-Termin in Sulz gab es darüber eine lebhafte Diskussion, wie der Holzhauser Ortsvorsteher Lutz Strobel berichtet, der die Veranstaltung für die Jugendclubs organisiert hatte. Einige Vereinsvertreter fühlten sich durch die neue Bestimmung "kriminalisiert". Zumal es heutzutage ohnehin sehr schwer sei, Menschen für ehrenamtliche Arbeit zu begeistern. Durch den "Verwaltungskram" werde die Hemmschwelle wieder ein Stück höher. Und auch Bernd Hamann und Konrad Flegr räumen im Gespräch mit unserer Zeitung ein, dass nicht jeder Gesetzesverstoß den Vereinsvorsitzenden etwas angehe. Relevant für einen Ausschluss aus der Kinder- und Jugendarbeit seien ohnehin nur einschlägige Vergehen.

Gesetz soll eher abschreckend wirken

Somit solle das Gesetz eher abschreckend wirken. Denn leider sei es – auch im eher ländlich geprägten Kreis Rottweil – nun mal so, dass sich Menschen mit entsprechenden Neigungen gerne in der Nähe von Kindern aufhielten. Hamann und Flegr erläuterten, dass es von Seiten des Landkreises bereits einen Vorstoß in Richtung Gesetzgeber gab. Gemeinsam mit anderen Jugend- und Versorgungsämter wolle man erreichen, dass in den Zeugnissen lediglich die Straftaten aufgeführt werden, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert sind. Ansonsten könne auf dem Papier einfach "Keine Eintragung" stehen. Wann dies umgesetzt wird, steht aber noch in den Sternen.

Konrad Flegr und Bernd Hamann sagen aber auch, dass sie in den Info-Veranstaltungen auf mehr Verständnis stießen, wenn sie die Gründe, die zur neuen Vorschrift führen, genauer erläuterten.

Wenn er sage, "stellen Sie sich vor, es geht um ihr Kind", ernte er zumindest meist zustimmendes Kopfnicken, so Hamann.