Gemeinderat: Kommunalentwicklung stellt Untersuchungsergebnisse zum "Stadtkern II" vor

Von Marzell Steinmetz

Private Erneuerungsmaßnahmen und der evangelische Kindergarten werden im Sanierungsgebiet "Stadtkern II" zwischen Wöhrd und Neckarwiesen Vorrang haben.

Sulz. Prioritäten müssen jedoch auch gesetzt werden. Beim Land ist ein Gesamtförderrahmen von 2,6 Millionen Euro beantragt worden, bewilligt wurden jedoch nur 1,083 Millionen Euro. Wichtig sei, dass Sulz mit einem zweiten Sanierungsgebiet überhaupt ins Förderprogramm aufgenommen wurde. Aufstockungsanträge können immer noch gestellt werden, teilte Manuela Bader von der Kommunalentwicklung (KE) mit. Sie präsentierte gestern Abend im Gemeinderat unter anderem die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen.

Die KE hat 72 Eigentümer in dem Gebiet angeschrieben. 34 Fragebögen seien zurückgekommen – ein guter Wert, meinte die Projektleiterin. Zumal in manchen Gebäuden der Hausverwalter für mehrere Bewohner auf die Fragen geantwortet habe, wie Kämmerer Michael Lehrer ergänzte.

Dreiviertel der Gebäude sind im Sanierungsgebiet zwischen 50 und 100 Jahre alt. Überwiegend werden sie zum Wohnen genutzt, bei elf Prozent ist auch eine gemischte Nutzung festzustellen. Die Auswertung der Fragebögen ergab, dass viele Häuser einen mittleren bis hohen Modernisierungsbedarf haben. Das trifft besonders auf den evangelischen Kindergarten zu, dessen Bausubstanz als marode eingestuft wird. Dessen Sanierung mit Kosten von 300 000 Euro wurde im Gemeinderat denn auch nicht in Frage gestellt. Im Übrigen sollen vorrangig zeitgemäße Wohnverhältnisse geschaffen sowie Straßen (Zeppelinstraße, Ludwig- und Kanalstraße) aufgewertet werden.

Von den Eigentümern haben 41 signalisiert, dass sie umfassend oder teilweise sanieren wollen. Gefördert werden umfassende Modernisierungen etwa von Heizungen, Dächern und Fassaden oder Fenstern. Dabei werden sich die Förderhöhen an den Sätzen im "Stadtkern I" orientieren. Das bedeutet: Es wird für private Modernisierungen ein Zuschuss von 20 Prozent, maximal 20 000 Euro, bei denkmalgeschützten Gebäuden sogar von 30 Prozent, maximal 40 000 Euro, bewilligt. Der gleiche Fördersatz gilt für die Neuschaffung von Wohnraum, und Abbruchkosten werden zu 100 Prozent (maximal 15 000 Euro) gefördert. Klaus Schätzle brachte mit 13 Ja- gegenüber acht Neinstimmen und einer Enthaltung den SPD-Antrag durch, für die Herstellung von umfassender Barrierefreiheit den erhöhten Fördersatz (wie bei denkmalgeschützten Gebäuden) zu gewähren.

Angewandt wird ein einfaches Sanierungsverfahren. Das heißt: Die Eigentümer müssen in dem Fall keine Ausgleichsbeträge etwa für Wertsteigerungen zahlen. Lutz Strobel fragte nach, warum darauf verzichtet werde. Manuela Bader begründete dies damit, dass bei der Straßensanierung nur Belagserneuerungen vorgesehen seien. Diese wirkten sich nicht wertsteigernd auf die Häuser aus.

Dieter Kopp (CDU) sah das nicht so. Er bedauerte zudem, dass das Förderprogramm nicht für die Teilorte komme. Doch auch für sie ist etwas in der Richtung geplant. Noch vor der Sommerpause würden dem Gemeinderat die Untersuchungsergebnisse zu Sanierungsgebieten in den Stadtteilen vorgelegt, kündigte Bürgermeister Gerd Hieber an.

Die Sanierung im "Stadtkern II" soll bis zum 30. April 2024 laufen. Der Gemeinderat hat gestern Abend die Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen zur Kenntnis genommen und die Satzung zur Festlegung des Sanierungsgebiets zusammen mit dem SPD-Antrag bei einer Gegenstimme von Kopp beschlossen.