Aus Wut stiehlt der Angeklagte Firmeneigentum. Foto: pixabay

Kündigung macht langjährigen Mitarbeiter zum Langfinger. "Ohne Anzeige hätte es nie aufgehört."

Sulz - Zwölf Jahre lang arbeitete er für das Unternehmen, wollte mit 63 in Rente gehen, doch dann kam die Kündigung – und mit ihr der Hass. Ein Sulzer musste sich wegen Diebstahls und Sachbeschädigung vor dem Oberndorfer Amtsgericht verantworten.

"Wenn die Anzeige nicht gekommen wäre, hätte es vermutlich nie aufgehört" – der angeklagte Sulzer redete beim Verfahren nicht lang um den heißen Brei. Ihm wurde zur Last gelegt, die Motorsäge und den Druckluftnagler bei seiner ehemaligen Arbeitsstelle entwendet und das Türschloss des Lagers dreimal mit Sekundenkleber beschädigt zu haben. Die Taten verteilten sich dabei auf die Jahre 2014 und 2016.

Alles hatte mit der Kündigung des Mannes 2014 begonnen. Warum er den Betrieb verlassen musste, wisse er bis heute nicht, sagte der 62-Jährige aus. "Da habe ich dann so einen Hass geschoben", erklärte der Angeklagte. Er hatte geplant, mit 63 in Rente zu gehen, doch die Kündigung habe alle Pläne über den Haufen geworfen. Auch habe er sich ungerecht behandelt gefühlt. Der Sulzer schilderte, dass er viel allein machen musste, da die anderen Mitarbeiter oft "nichts geschafft und nur geraucht" hätten.

Andauernder "Kurzschluss"

Zudem habe er befürchtet, mit seinen damals 59 Jahren keine Arbeit mehr zu finden. Die fand er aber dann doch wenige Monate später. "Da bin ich gut untergekommen", meinte der 62-Jährige. Gleichzeitig bereue er die Taten, die in Folge einer "Kurzschlussreaktion" geschehen seien. Deshalb habe er auch die entwendeten Maschinen zurückgegeben und seinem früheren Arbeitgeber 500 Euro für die Sachbeschädigungen bezahlt – mehr als die Reparatur gekostet habe. Sinn seiner Taten war, wie sich im Verfahren herausstellte, die Schädigung des Arbeitgebers. Für ihn sei das alles nach dem Verfahren nun abgehakt, meinte der Angeklagte. Er wolle einen Schlussstrich ziehen.

Grund ist unter anderem die Auswirkung der Taten auf sein soziales Leben – unabhängig vom Verfahren. So habe sein ehemaliger Arbeitgeber am Mittagstisch in einem Gasthaus jedem erzählt, dass der Angeklagte gestohlen hätte. "Auch das Verhältnis zu meiner Frau war zerrüttet", gab der Sulzer zu.

Produktion lahmgelegt

Ein mit dem Fall vertrauter Polizeibeamter sagte vor Gericht aus, dass der Geschädigte durch die nicht aufhörenden Diebstähle dazu genötigt gewesen sei, seinen ehemaligen Mitarbeiter anzuzeigen. Eine Durchsuchung beim 62-Jährigen sowie Kamerabilder hätten Aufschluss über den Tathergang gegeben. Der Angeklagte habe die Taten Stück für Stück eingeräumt und schließlich die entwendeten Gegenstände zurückgebracht.

Der Geschädigte äußerte den Verdacht, schon früher vom 62-Jährigen bestohlen worden zu sein. Dennoch sei der Kündigungsgrund die Beschimpfung der anderen Mitarbeiter und Arbeitsverweigerung nach dem Motto "Die oder ich" gewesen. Geschäftsschädigend hatte sich vor allem das verklebte Schloss ausgewirkt. Dienstausfall war die Folge.

Strafmildernde Argumente bei der Urteilsfindung waren das vollumfängliche Geständnis des Angeklagten sowie die Tatsache, dass er die Gegenstände aus eigenem Antrieb zurückgegeben und nie geplant hatte, sich damit zu bereichern. Dass die Wut des Mannes auch zwei Jahre nach der Kündigung noch zu Taten führte, zeige, dass sich das Handeln des Mannes verselbstständigt habe, meinte der Vorsitzende Richter Wolfgang Heuer.

Negativ sei hingegen die Schädigungsabsicht, das "gezielte Lahmlegen der Produktion". Auch dass er die Taten nur "scheibchenweise" eingeräumt hatte und das erst, als die Lage ohnehin schon aussichtslos war, wurde negativ ausgelegt.

Heuer verurteilte den Sulzer zu einer Geldbuße von 70 Tagessätzen à 30 Euro. Der Mann, der nun wohl noch mit den Folgen seiner Taten und deren Kundgebung zu kämpfen haben wird, zeigte derweil vor Gericht glaubhafte Reue.