Gemeinderat: Gremium nimmt Stellung zu Windkraft / Landratsamt legt drittes Gutachten für Reinau vor

Sulz. Der Sulzer Gemeinderat bleibt dabei: Es gibt für den Bau von zwei Windkraftanlagen auf dem Brachfeld kein Einvernehmen. Der Gremium hat gestern eine mehrheitliche Entscheidung getroffen.

Wie berichtet, will die EnBW auf dem "Kalten Feld" in Dornhan und auf dem Brachfeld insgesamt drei Windkraftanlagen bauen. Die Dornhaner Anlage hat das Landratsamt genehmigt, die anderen beiden noch nicht, nachdem die EnBW und die Stadt Gutachten mit unterschiedlichen Ergebnissen vorgelegt hatten. Das Landratsamt gab ein drittes in Auftrag, um vor allem die bedrängende Wirkung für neun Häuser in Reinau bewerten zu lassen. Zusammenfassend stellt der Gutachter fest: Am Standort Dornhan-Sulz liege für keines der neun zu untersuchenden Wohngebäude eine optisch bedrängende Wirkung vor. Damit wird das EnBW-Gutachten bestätigt.

Das Sulzer Gremium hat gestern Abend erstmals öffentlich über die Windkraftanlagen beraten. Es waren denn auch mehrere Windkraftgegner und Mitglieder des Hopfauer Ortschaftsrats gekommen. Bürgermeister Gerd Hieber betonte, dass die Stadtverwaltung das Landratsamt darauf hingewiesen habe, die Öffentlichkeit zu beteiligen. Das hat die EnBW dann auch im vergangenen Jahr getan, allerdings zu einem späten Zeitpunkt. Hieber kritisierte, dass das Landratsamt dem Gemeinderat kurze Fristen für Stellungnahmen gesetzt habe, mit ein Grund dafür, dass eine öffentliche Beratung bislang nicht möglich war.

Die Stadt hat für die Windenergieanlage drei, nahe dem Weiler Brachfeld, das Einvernehmen grundsätzlich versagt. Vor allem ging es nun um die Klärung der Frage, ob von der Windenergieanlage zwei eine optisch bedrängende Wirkung auf die Reinauer ausgeht. Um das Gutachten des Landratsamts bewerten zu können, hat sich die Stadt von ihrer Freiburger Anwaltskanzlei erneut beraten lassen. Diese hat das Gutachten des Landratsamts rechtlich geprüft. Der stellvertretende Stadtbauamtsleiter Michael Gunesch erläuterte die Kernaussagen. Demnach verstärke die erhöhte Lage der geplanten Windenergieanlagen die optischen Auswirkungen, auch lenke der sich bewegende Rotor den Blick des Betrachters auf sich. Innerhalb der Gebäude sei es zwar zumutbar, einen Vorhang als Sichtschutz anzubringen. Auf Balkonen würden die Anlagen jedoch deutlicher wahrnehmbar sein. Dass die Betroffenen auf Terrassen und in Gärten ausweichen sollen, sei ihnen nicht zumutbar. Das Anwaltsbüro der Stadt kommt zum Schluss, dass die bedrängende Wirkung gegeben sei.

SPD-Fraktionsvorsitzender Klaus Schätzle konnte die Auffassung der Verwaltung nicht teilen. Bei neun Häusern werde die bedrängende Wirkung in sechs Häusern mit Balkonen wahrgenommen. "Ist es wirklich so weit, dass Einzelinteressen den Bau einer Anlage verhindern, die 1000 Haushalte mit Strom versorgt?", fragte sich Schätzle. Er kündigte an, dass seine Fraktion dem Verwaltungsbeschluss nicht zustimme. Heidi Kuhring kam zum gleichen Schluss wie Schätzle: "Ich sehe nicht, dass wegen sechs Balkonen eine bedrängende Wirkung vor Gericht aufrechterhalten werden kann." Martin Frey (GAL) hat, wie er berichtete, in Dürrenmettstetten ein Windrad 80 Meter vor seinem Stall: "Ich höre es nicht", versicherte er.

Dominique Steng (FWV) zeigte Verständnis für die Betroffenen in Reinau und auf dem Brachfeld: "Die Windkraftanlagen steigern nicht gerade den Wert der Immobilie. Ich wollte es nicht vor meinem Haus." Robert Trautwein (CDU) sagte für seine Fraktion: "Die bedrängende Wirkung können wir nicht ausschließen." Rolf Springmann (FWV) appellierte, bei der bisherigen Entscheidung zu bleiben und notfalls eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.

Bei der Abstimmung votierten die Stadträte der FWV- und der CDU-Fraktion geschossen für den Verwaltungsvorschlag, das Einvernehmen zu den Windenergieanlagen zwei und drei weiterhin nicht zu erteilen. Sechs Nein-Stimmen kamen von der SPD und der GAL.

Das Landratsamt kann, falls das gemeindliche Einvernehmen rechtswidrig versagt wurde, es ersetzen. Würde in dem Fall die Stadt den Klageweg beschreiten?, wollte in der Bürgerfragestunde Bernd Neuner-Duttenhofer wissen. Das lasse sich noch nicht beantworten, so Hieber. Das Votum des Gemeinderats gehe jetzt in das weitere Genehmigungsverfahren ein.