In diesem Bereich gilt künftig das Halteverbot. Foto: Stadt Albstadt

In der Hirschstraße, Hermannstraße, Habichtweg und Bussardweg in Tailfingen gilt künftig ein Halteverbot. Damit trägt die Stadt Albstadt mehreren Beschwerden Rechnung, die sie in der Vergangenheit erreicht hat.

In der Vergangenheit hat die Stadtverwaltung Albstadt immer wieder Beschwerden zur Parksituation in Tailfinger Wohnstraßen erhalten: Mitunter parkten Fahrzeuge so, dass sie andere behindern, und auch der „Parksuchverkehr“ – Fahrer auf der Suche nach Parkplätzen – seien beanstandet worden.

Kontrollen seitens der Stadt hätten diese Beschwerden bestätigt; besonders habe sich gezeigt, dass durch die hinderlichen Parkweisen Rettungswege beeinträchtigen würden.

Parkplätze künftig nur für Bewohner der Pfeffinger Innenstadt

Um Abhilfe zu schaffen, hat die Stadtverwaltung folgende Straßen als sogenannte „Halteverbotszonen“ ausgewiesen: Habichtweg, Hirschstraße, Hermannstraße und Bussardweg. Das bedeutet, dass in diesem Bereich nur dort geparkt werden darf, wo Parkplätze ausdrücklich markiert sind. In allen übrigen Bereichen gilt eingeschränktes Haltverbot; sprich: hier darf nur zum Ein-und Aussteigen respektive Be-und Entladen gehalten werden.

Um den Parksuchverkehr und die damit verbundene Unruhe in den Wohnstraßen zu vermeiden, wurde der Bereich Habichtweg, Hirschstraße, Hermannstraße und Bussardweg in den Bewohnerparkbezirk Innenstadt Tailfingen integriert.Die Parkplätze wurden so gekennzeichnet, dass sie nur von Bewohnern mit Bewohnerparkausweis Innenstadt Tailfingen benutzt werden dürfen.