Der Straßberger Kindergarten – die Regelbeiträge werden nur moderat erhöht. Foto: Schwarzwälder-Bote

Betreuung: Der Straßberger Gemeinderat beschließt eine nur moderate Erhöhung der Kindergartenbeiträge

Straßberg. Obwohl der Kostendeckungsgrad der Kindergartenbeiträge in Straßberg deutlich unter dem Vorschlag der baden-württembergischen Verbände liegt, hat der Gemeinderat nur eine moderate Erhöhung beschlossen. Vertreter des Gemeindetags, des Städtetags, der Kirchenleitungen und kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg hatten sich bei ihrer Empfehlung zur Erhöhung darauf festgelegt, dass die Träger der Kindergärten einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent anstreben sollten.

Dieser liegt in Straßberg laut Bürgermeister Markus Zeiser derzeit bei 14 Prozent und somit deutlich unter den diesjährigen Empfehlungen. Würden diese angestrebt, käme dies einer deutlichen Erhöhung gleich, die freilich nur in mehreren Stufen verwirklicht werden könne.

Zeiser verwies zugleich auf "ein wunderbares Betreuungsangebot mit guter Nachfrage" in Straßberg, was jedoch auch viel Geld koste. Zum einen für Personal, und zum anderen investiere die Gemeinde laufend in den Kindergarten – alleine rund 120 000 Euro im vergangenen Jahr.

Gemeinderat Wolfgang Kleiner teilte seinen Ratskollegen mit, dass sich der Kostendeckungsgrad in anderen Städten und Gemeinden, auch im weiteren Umfeld, ebenfalls auf Straßberger Niveau bewege. "Wir liegen im Schnitt gleich mit anderen Kommunen, keine erreicht annähernd die 20 Prozent."

Die Verwaltung hatte im vergangenen Juni bereits eine Erhöhung von sieben Prozent vorgeschlagen, die der Gemeinderat abgelehnt und sich auf drei Prozent geeinigt hatte. Im zweiten Schritt, so das einstimmige Votum am Dienstagabend, sollen die Regelbeiträge ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 um rund vier Prozent erhöht werden. In altersgemischten Gruppen entspricht das einer Erhöhung um das 1,2-fache, in der Kinderkrippe um das Zweifache, bei der Ganztagesbetreuung von Kindern über drei Jahren weiterhin um das 1,7-fache.

Für die Inanspruchnahme von verlängerten Öffnungszeiten wird weiterhin sowohl bei der Betreuung von Kindern im Alter über drei Jahren als auch von Kindern unter drei Jahren in altersgemischten Gruppen und der Kinderkrippe ein Zuschlag von fünf Prozent pro Block erhoben.