Frei herumtollen dürfen die Hunde in Stetten am kalten Markt, wenn ihre Besitzer die Steuer bezahlt haben. Foto: Rehder Foto: Schwarzwälder-Bote

Hundesteuer: Der Stettener Gemeinderat hebt die Sätze an

Stetten am kalten Markt. Die Gemeinde Stetten am kalten Markt wird ab nächstem Jahr die Hundesteuer anheben. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen. Wie der Leiter der Finanz-, Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Ermilio Verrengia, mitteilte, leben in der Gemeinde derzeit 276 steuerpflichtige Hunde sowie 44 Wach-, Blinden- und Rettungshunde, die steuerbefreit sind. Dies ergibt einen Steuerertrag für 2016 in Höhe von 20 710 Euro.

Zwar bedürfe es bei dieser Steuererhebung keiner grundsätzlichen Gegenleistung, machte Verrengia deutlich, dennoch wolle die Verwaltung aufzeigen, welchen Aufwand beispielsweise die zweimalige wöchentliche Entleerung der elf Hundetoiletten mit sich bringe. "Für die Leerungen und Entsorgung ist ein Bauhofmitarbeiter 36 Kilometer unterwegs und fünf Stunden beschäftigt." Der Kämmerer rechnete vor, dass dafür Fahrzeugkosten in Höhe von knapp 3000 Euro anfallen sowie rund 8600 Euro an Personalkosten. Dazu kommen die Kosten für die Beschaffung der Hundekotbeutel.

Die zusätzliche Reinigung und Entsorgung von Hinterlassenschaften verursache deutliche Mehrkosten. Somit belaufen sich die jährlichen Gesamtausgaben auf rund 14 150 Euro. Dazu kommen weitere Kosten. "Somit halten sich Ertrag und Aufwendungen die Waage", sagte Verrrengia.

Die Räte stimmten der vorgeschlagenen Erhöhung zu, die am 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Damit wird für den ersten Hund der Steuersatz von 60 auf 78 Euro erhöht. "Das entspricht einem Euro pro Monat", verdeutlichte der Kämmerer. Für jeden weiteren Hund werden künftig 156 Euro fällig, bisher lag der Satz bei 132 Euro. Die Zwingersteuer soll jährlich um 36 Euro auf 234 Euro angehoben werden. Für Kampfhunde bleibt es bei 600 Euro für den ersten Hund, für jeden weiteren fallen 1200 Euro an.

Da Einzelexemplare der "Kampfhunde" nicht generell über gesteigertes Gefährlichkeitspotenzial verfügen, wird dem Halter die Möglichkeit eingeräumt, eine Verhaltensprüfung abzulegen. Dieser Wesenstest umfasst das Verhalten des Hundes gegenüber Menschen und Tieren in unterschiedlichen Situationen. In die Gesamtbetrachtung wird auch der Halter mit einbezogen. Die Prüfung erfolgt durch das Amt für Veterinärswesen und Verbraucherschutz.

Nur bei erfolgreich abgelegter Prüfung kann der Hund als "Nichtkampfhund" angesehen und steuerlich als ein solcher eingestuft werden.