"Bühne": Verfahren geht in nächste Runde

Starzach (ab). Es war eine lange und schwierige "Zangengeburt": Nach über einstündiger Debatte stand fest: Gemeinderat und Verwaltung haben sich darauf verständigt, den Bebauungsplan (B-Plan) mit der Bezeichnung "Bühne" in Bierlingen beim Friedhof in abgeänderter Form, etwa hinsichtlich der Abgrenzung, neu aufzurollen.

Verwaltung hatte Aufstellung abgelehnt

Die Verwaltung hatte im Vorfeld die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans abgelehnt.

Die Eigentümer des Flurstücks 3477 wollen hier ein Wohngebäude errichten. Doch die Bauvoranfrage des Grundstücksbesitzers wurde von der Baurechtsbehörde abgelehnt, da sich das Grundstück aus Sicht des Landratsamts Tübingen nach Paragraf 35 Baugesetzbuch im Außenbereich befindet. Auch seien "das erforderliche öffentliche Interesse der Allgemeinheit und das Allgemeinwohl" nicht gegeben. Daraufhin stellten die Grundstückseigentümer erneut einen Antrag auf Bebauung – diesmal inklusive Stellungnahme eines Rechtsanwaltsbüros.

Den Ausführungen der Verwaltung widersprachen vor allem die Gemeinderäte Michael Rilling und Alfredo Vela Orellana heftig. Dabei kam auch die mögliche Unwirksamkeit eines früheren Beschlusses, der nicht öffentlich bekannt gefasst wurde, zur Sprache.

Nach langem Hin und Her verständigten sich Verwaltung und Gemeinderat letztendlich darauf, den B-Plan in abgeänderter Form neu aufzurollen.