Schätzungsweise sind 2,9 Millionen Minderjährige in Deutschland von Armut gefährdet. Foto: dpa/Bernd Wüstneck

Viele Familien warten sehnlich auf das Kindergeld. Was hat sich zum Jahreswechsel geändert? Und wie sieht es mit dem Kinderzuschlag aus? Fragen und Antworten.

Weil Familien mit Kindern mehr Geld zum Leben brauchen – in erster Linie für Unterhalt und Ausbildung – gibt es in Deutschland Kindergeld. Zum Jahreswechsel hat sich dabei etwas geändert. Wir fassen die wichtigsten Infos zusammen:

Wie hoch ist das Kindergeld?

Im vergangenen Jahr wurde das Kindergeld leicht erhöht. Seitdem bekommen Familien monatlich 250 Euro pro Kind. Zuvor war das Kindergeld abgestuft – nach Anzahl der Kinder. Für das erste und zweite Kind gab es 219 Euro im Monat, für das Dritte 225 Euro und für jedes weitere 250 Euro. Die Staffelung wurde abgeschafft, für jedes Kind gibt es gleich viel Geld. Daran hat sich auch 2024 nichts geändert.

Wer bekommt Kindergeld?

Die staatliche Leistung erhalten alle Eltern mit deutschem Pass, die in Deutschland leben. Ausländische Staatsbürger können unter bestimmten Bedingungen auch Kindergeld erhalten. Die Voraussetzungen dafür sind:

  •  sie leben oder arbeiten in Deutschland und sind EU-Staatsbürger oder haben einen norwegischen, schweizer, britischen isländischen oder liechtensteinischen Pass.
  • sie sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, beziehen Arbeitslosen- oder Krankengeld und kommen aus einem der folgenden Länder: Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder Türkei
  • sie sind anerkannte Flüchtlinge oder Asylberechtigte
  • sie haben eine gültige Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis, mit der in Deutschland mindestens sechs Monate gearbeitet werden darf

Die Zahlung ist nicht vom Einkommen der Eltern abhängig.

Wie lange gibt es Kindergeld?

Uneingeschränkt erhalten Bezieher bis zum 18. Lebensjahr des Kindes das Kindergeld. Der Anspruch gilt weiterhin – und zwar bis höchstens zum 25. Lebensjahr – wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet. In diesem Fall werden Leistungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter gezahlt. Ist das Kind bei der Agentur für Arbeit als arbeit- beziehungsweise ausbildungssuchend gemeldet, kann das Kindergeld bis zum 21. Geburtstag weiter gezahlt werden.

Keine Altersgrenze gibt es für Kinder mit einer Behinderung.

Muss man Kindergeld beantragen?

Ja. Um das Geld zu erhalten, müssen die Eltern das schriftlich beantragen. Grundsätzlich sind die Familienkassen zuständig, meistens sind diese an die Agentur für Arbeit angegliedert. Der Kindergeldantrag wird bei der Behörde eingereicht, in der Regel dauert die Bearbeitung zwischen vier und sechs Wochen.

Der Antrag ist auch online bei der Agentur für Arbeit möglich – und zwar hier.

Die Bundesregierung hat ein Merkblatt zum Kindergeld herausgegeben, das weiterführende Informationen enthält. Es ist hier abrufbar.

Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?

Für das Kindergeld gibt es feste Auszahlungstermine. Diese richten sich nach den Anfangsbuchstaben der Kindergeldnummer, welche auf dem Kindergeldbescheid vermerkt sind.

Was ist der Kinderzuschlag – und wie hoch ist er?

Der Kinderzuschlag wird 2024 erhöht. Er beträgt ab dem 1. Januar bis zu 292 Euro monatlich je Kind. Zuvor betrug der Höchstsatz maximal 250 Euro. Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen.

Wer bekommt den Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag wird gezahlt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Kind lebt mit seinen Eltern zusammen, ist noch keine 25 Jahre alt und ist nicht verheiratet
  • Die Eltern beziehen Kindergeld für das Kind
  • Das Einkommen unterschreitet eine gewisse Mindestgrenze nicht. Diese Mindesteinkommensgrenze liegt bei 900 Euro brutto für Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende.
  • Die Eltern haben selbst genug Einkommen und zusammen mit dem Kinderzuschlag, dem Kindergeld und dem eventuell zustehenden Wohngeld können sie den Bedarf ihrer Familie decken
  • Das Einkommen, das auf den Kinderzuschlag angerechnet wird, ist nicht so hoch, dass sich der Kinderzuschlag auf null reduziert.

Was ändert sich 2025?

Die Bundesregierung will eine sogenannte Kindergrundsicherung einführen. Im vergangenen Jahr war wegen der Änderung, die faktisch eine Abschaffung des Kindergelds bedeuten würde und mehrere Leistungen bündelt, ein heftiger Streit in der Ampel-Regierung entbrannt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte im Sommer erstmals konkrete Zahlen dazu genannt, wie viel Geld Kinder und deren Eltern über die geplante Kindergrundsicherung bekommen könnten. Im Startjahr 2025 werde man bei der Kindergrundsicherung wahrscheinlich einsteigen bei 530 Euro für Kinder bis sechs Jahren bis hin zu 636 Euro für ein Kind. Das Gesetz muss aber erst noch beschlossen werden – anschließend braucht es auch das Ja im Bundesrat.