Die Ve-Do-Spielhalle am Eingang der Hermann-Wiehl-Straße schließt seine Türen. Foto: Vaas Foto: Schwarzwälder-Bote

Glücksspiel: Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft / Stadt nimmt zuletzt rund 280 000 Euro ein

St. Georgen. Eine Studie zum Glücksspiel in Baden-Württemberg zeigt: 87 Prozent der Süchtigen spielen an Automaten. Auch in St. Georgen gibt es einige Spielhallen, zwei davon im Kernort, eine weitere darüber hinaus am Bahnhof in Peterzell.

Ein neues Gesetz, das zum 1. Juli in Kraft tritt, bedeutet nun für einige Spielhallen das Aus. Denn Betreiber bestehender Spielhallen benötigen nun eine zusätzliche Erlaubnis nach dem Landesglücksspielgesetz. Laut Markus Esterle, Leiter der Bürgerdienste, musste die Stadt im April eine Stellungnahme bezüglich der Spielhallen in St. Georgen an das Landratsamt weiterleiten, das in diesem Fall zuständig ist.

"Die Neuregelung des Gesetzes beinhaltet unter anderem, dass Spielhallen untereinander einen Abstand von mindestens 500 Meter Luftlinie, gemessen von Eingangstür zu Eingangstür, einhalten müssen", erklärt Heike Frank, Pressesprecherin des Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis auf Nachfrage. Darüber hinaus müsse der gleiche Abstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen eingehalten werden. Drei Anträge aus St. Georgen seien diesbezüglich eingegangen.

Vergangene Woche fiel nun die Entscheidung. "Die Ve-Do-Spielhalle wird schließen, allerdings nicht durch eine förmliche Entscheidung des Landkreises", erklärt Frank. Die Betreiber hätten vermutlich erkannt, dass die aktuelle Rechtslage keinen weiteren Betrieb zulässt.

Bei der Doppelspielhalle in der Wiesenstraße werde das "Admiral I" zum 30. Juni schließen. "Im laufenden Prüfungsprozess musste man zum Ergebnis kommen, dass für diesen Betrieb keine Genehmigung möglich gewesen wäre", begründet Frank die Entscheidung. "Admiral II" habe jedoch eine Genehmigung für 15 Jahre erteilt werden können.

Bürgermeister: Steuer interessiert "herzlich wenig"

"In der Kernstadt verbleibt nun also eine von den bisher drei Spielhallen", fasst Frank zusammen. "Die Vorgaben des Landesglückspielgesetzes werden damit erfüllt."

Für Bürgermeister Michael Rieger sind Spielhallen ein schwieriges Thema. "Sie sind ein legitimes Gewerbe", stellt er klar. Dennoch hätten sie einen entsprechenden Ruf. "Wir wollen keinen Beitrag dazu leisten, dass die Leute da ihr Geld verlieren", sagt er. Deshalb stelle sich immer die Frage, welches Klientel die Spielhallen anziehen.

Mehr als 241 000 Euro an Vergnügungssteuer hat die Stadt 2015 eingenommen, im vergangenen Jahr waren es etwa 280 000 Euro. Im Jahr 2015 waren in St. Georgen insgesamt 76 Automaten mit Gewinnmöglichkeit aufgestellt, davon 50 in Spielhallen. 15 Prozent des Bruttogewinns eines Automaten fließen dabei automatisch an die Stadt. Angesprochen auf die Einnahmequelle kommentiert Rieger: "Diese Steuer interessiert uns herzlich wenig". Doch Spielhallen könne man nicht verhindern, wenn die Gesetze eingehalten werden. "Wir halten uns in diesem Fall strikt an die Regeln."

Holger Urbainczyk, Mitarbeiter bei der Fachstelle Sucht in Villingen-Schwenningen, in deren Zuständigkeit auch St. Georgen fällt, sieht das Gesetz kritisch. Das Problem sei, dass das Gesetz nicht zwischen Spielhallen unterscheidet, die gewissenhaft geführt werden, und den "schwarzen Schafen". "Es kann also sein, dass durch die Abstandsregelung eine Spielhalle, die alles richtig macht, geschlossen werden muss", erklärt er.

Urbainczyk wünscht sich daher, dass eine bessere Aufklärung stattfindet und die Kontrollen verstärkt werden. "Wenn wir alle Spielhallen schließen, verlagert sich die Sucht ins Internet. Dann haben wir kaum Handhabe", meint er. Wichtig sei neben Prävention und Aufklärung auch eine zentrale Sperrdatei, die bundesweit durchgesetzt werden sollte. Dies scheitere bislang an datenschutzrechtlichen Gründen.