Claudia Aberle ist die Pflegedienstleiterin im ambulanten Bereich. unser Foto zeigt sie beim Beratungsgespräch mit einem Bewohner des Lorenzhauses. Foto: Hübner Foto: Schwarzwälder-Bote

Seit Jahresbeginn geltendes Gesetz stellt mehr Geld zur Verfügung / Betroffene werden nicht belastet

Von Stephan Hübner

St. Georgen. Weit mehr Leistungen als bisher verspricht das Pflegestärkungsgesetz 1. Markus Schrieder, Geschäftsführer des Pflegezentrums Lorenzhaus, Pflegedienstleitung ambulant Claudia Aberle und Elisabeth Haas, Bereichsleitung Sozialdienst, sind begeistert.

Das drängende Problem des demografischen Wandels sei grundsätzlich in der Politik angekommen, sagt Schrieder. Mit den Krankenkassen sehe man sich nun in der Pflicht, die Menschen entsprechend zu beraten.

Gewinner des seit Januar gültigen Gesetzes sei die Tagespflege als teilstationäres Angebot. Im Einzelfall stehe bis zu 39 Prozent mehr Leistung zur Verfügung. Im ambulanten Bereich würden 1,4 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Das bedeutet beispielsweise bei einem Versicherten mit Pflegestufe zwei eine Erhöhung von 1980 Euro auf 2660 Euro.

"Wir sind in der Lage, das häusliche Engagement wesentlich länger zu gestalten", erklärt Aberle. Auch könne man Gelder verschieben, zum Beispiel von Pflege zu Nachbarschaftshilfe. Geld könne nun etwa genutzt werden, um von Kunden privat zu zahlende Verpflegung bei der Tagespflege auszugleichen.

"Es ist wirklich was passiert", freut sich Schrieder. Wo man früher an die Grenzen gestoßen sei, habe man heute die Möglichkeit, gute Leistung zu bieten, ohne dass es die Leute mehr koste. "Wir sind begeistert."

Nach Aussage von Haas gab es auch stationär eine kleine Erhöhung der Gelder. Verbessert wurde vor allem die Betreuungsleistung, auf die nun alle Heimbewohner einen Anspruch haben. Damit komme zur pflegerischen Versorgung durch Fachkräfte auch eine Betreuung durch Kräfte, die Menschen im Alltag begleiten. Dies geschieht, so Schrieder, im Vorgriff auf den Pflegebedürftigkeitsbegriff der 2017 oder 2018 kommen wird. Es sei erkannt worden, dass jeder Bewohner neben Pflege auch einen allgemeinen Betreuungsanspruch habe.

Natürlich koste der Heimaufenthalt immer noch viel Geld, sagt Schrieder. Es brauche aber niemand Angst haben, sich deswegen ruinieren zu müssen. Wenn keiner in der Lage sei zu unterstützen, dann bezahle der Sozialhilfeverein. Auch lege man größten Wert darauf, dass die Leute das bekommen, was ihnen zustehe.

Haas, Aberle und Schrieder weisen darauf hin, dass sich wirklich jeder beraten lassen sollte. Vor einer Umwidmung sei eine Beratung nötig. Die Beratung sei ganz unverbindlich, niemand brauche Berührungsängste haben, so Haas.

Viele derjenigen die sich beraten ließen, konnten schon entlastet werden. Aberle berichtet von einer Frau, deren Mutter in der Tagespflege und einer Betreuungsgruppe ist. "Dass sie mir nicht um den Hals gefallen ist, war alles."

70 Prozent der Bevölkerung seien sich nicht im Klaren darüber, was möglich sei, so Schrieder. Eine große Herausforderung sei aber, die nötigen Fach- und Betreuungskräfte zu finden. Für Betreuung seien keine besonderen Kenntnisse nötig. Wichtig sei ein bisschen Empathie, um mit Menschen umgehen zu können.

Weitere Informationen: Telefon 07724/94 27 50 oder Email claudia.aberle@lh-sst.de