In der Bergstadt kann der Katholische Verein für soziale Dienste Schwarzwald-Baar auf einige Helfer zurückgreifen. Foto: Hübner Foto: Schwarzwälder-Bote

Vom Betreuungsgericht bestellt / Erfahrungsaustausch der Betreuer in der Unterkirche

St. Georgen (hü). Ein Gruppentreffen mit Furtwangen hielt der Katholische Verein für soziale Dienste Schwarzwald-Baar (SKM) in der katholischen Unterkirche in St. Georgen ab.

Laut Geschäftsführer Christian Müller-Heidt dienen die Treffen dem Erfahrungsaustausch der Betreuenden untereinander. Er verwies auf die neue Homepage des SKM, auf der Interessierte Informationen finden. Er betonte, dass man im Werben um Nachwuchs nicht nachlassen dürfe, auch wenn es in St. Georgen recht gut aussehe. Insgesamt gebe es 2014 ähnliche viele Anfragen wie im vergangenen Jahr.

Am 29. November findet im Gemeindezentrum in Brigachtal eine Fortbildung für Betreuer zum Thema "Freiheitsentziehung nach Maß" statt. Erörtert werden sollen Alternativen beispielsweise zur Fixierung von betreuten Personen.

Frage nach Spenden unterschiedlich bewertet

Müller-Heidt informierte darüber, was im Falle eines Urlaubs zu tun ist. Wer mehr als ein Wochenende weg ist sollte dies der Geschäftsstelle des SKM melden und auch angeben, welche Person er betreut und wo diese sich aufhält.

Für Diskussionen sorgte Müller-Heidts Vorschlag, bei Betreuten, sofern sie noch geistig fit sind, oder in deren Familien nach Spenden für den SKM zu fragen. Es sei sicher nicht unverschämt, um Unterstützung zu bitten, man tue ja etwas für die Menschen. Gruppenleiterin Ilona Aberle äußerte sich ablehnend. Andere Anwesende sahen den Vorschlag positiv.

Zum Thema Wohnungsräumung bei Umzug in ein Heim verteilte Müller-Heidt ein Merkblatt. Dabei kam die Frage auf, was passiert, wenn ein Betreuter im Heim stirbt. Offenbar versuchen Altenheime, das Ausräumen des Zimmers abzuwälzen. Laut Müller-Heidt ist der Betreuer mit dem Tod des Betreuten für nichts mehr zuständig und hat dann keinerlei Befugnisse mehr. Er war der Meinung, dass man durch das Ehrenamt schon genug für die Heime getan habe.

Privatinsolvenz eine Knebelung

Ein Besucher wollte wissen, ob er für Betreute etwas von deren Geld auf die Seite legen könne. Der Betreute befindet sich derzeit in einer Privatinsolvenz. Geld das länger als zwei Monate auf dem Konto bleibt, müssen Banken an Gläubiger weiter leiten. Müller-Heidt riet davon ab, Geld des Betreuten bei sich Zuhause oder überhaupt zu horten. Wenn schon, dann sollte das Geld in einem verschlossenen Kästchen beim Betreuten bleiben. Er kritisierte die Privatinsolvenz als Knebelung und "Lug und Trug". Pfändungen seien trotzdem noch möglich. Eigentlich müssten Betroffene Geld zurücklegen können. Er bemerkte, dass Rechtsgeschäfte bei einem Einwilligungsvorbehalt jederzeit rückgängig gemacht werden können.

Anerkannter Betreuungsverein

Der SKM ist ein anerkannter Betreuungsverein und seit 1992 im Schwarzwald-Baar-Kreis tätig. Er versucht, Betreuer für erwachsene behinderte Personen zu finden, in die Aufgabe einzuführen und fachlich zu begleiten. Dies erfolgt immer in Zusammenarbeit mit Betreuungsgerichten und -behörden.

Aufgabe der Ehrenamtlichen ist die Begleitung der Betreuten in finanziellen Angelegenheiten, Entscheidungen zur Wohnsituation, Umzug ins Pflegeheim oder die Sicherstellung ärztlicher und pflegerischer Versorgung. Betreuer handeln als rechtliche Vertreter des Betreuten und werden vom Betreuungsgericht bestellt und bevollmächtigt. Juristisches, medizinisches oder sozialpädagogisches Fachwissen ist nicht erforderlich. Auch stehen SKM und Betreuungsgericht bei Fragen zur Seite. Im Kreis sind derzeit 123 ehrenamtliche Mitarbeiter aktiv, organisiert in fünf örtlichen Gruppen.

Geschäftsstelle in Donaueschingen

An einer Betreuung interessierte können sich an die Geschäftsstelle in Donaueschingen wenden: www.skm-schwarzwald-baar.de, E-Mail skm-schwarzwald-baar@t-online.de, Telefon 0771/1 51 61.

Lokalredaktion

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