Gerichtsverhandlkung: Ehemaliger Hotelpächter zu 12 000 Euro mit Strafvorbehalt verurteilt

Königsfeld/Villingen-Schwenningen (hü). Zu einer hohen Geld- und einer zweijährigen Bewährungsstrafe wurde ein ehemaliger Hotel-Pächter vom Amtsgericht verurteilt. Angeklagt war ein Ehepaar. Die Staatsanwältin warf ihm Insolvenzverschleppung, Bankrott und Betrug vor. Unbezahlte Rechnungen beliefen sich auf etwa 45 000 Euro.

Die Ehefrau beschrieb Unstimmigkeiten und Probleme aufgrund fehlenden Personals. Sie selbst sei zu ihrer Überraschung bei einer Sitzung zur Geschäftsführerin benannt worden, habe sich aber dagegen gewehrt und sei in keiner Weise als Geschäftsführerin aufgetreten. Ihre Berufung wurde einige Zeit später widerrufen. Die Ehefrau berichtete auch von E-Mails, in denen es hieß, dass es mit dem Hotel wieder aufwärts gehe und restliche Schulden durch Einlagen der Gesellschafter getilgt werden. Nach der Kündigung des Pachtverhältnisses sei dem Paar der Zutritt zum Hotel verwehrt worden.

Der Verteidiger des Ehemanns bestätigte die Geschehnisse, erklärte aber, dass jemand anders für das operative Geschäft verantwortlich war. Er beschrieb Probleme wie die Verpflichtung zur Einlösung von Gutscheinen des Vorpächters. Auch seien Zimmer zu billig vermietet worden. Angedeutet wurde zudem, die Kündigung des Pachtverhältnisses könnte von anderer Seite provoziert worden sei. Der Ehemann gab an, zu keiner Zeit das operative Geschäft geführt, keinen Einfluss auf Zahlungen gehabt oder Aufgaben des Geschäftsführers ausgeübt zu haben.

Ein Polizeibeamter sprach von wechselnden Geschäftsführern, die nicht alle im Handelsregister eingetragen waren. Aufgrund der Zahlen hielt er eine Insolvenz für zwingend notwendig. Auch gab es 2013 keinen Jahresabschluss. Bei der Unterschlagung sah er kein strafrechtlich relevantes Verhalten.

Verteidiger meldet einige Zweifel an

Die Verteidiger bezweifelten unter anderem die Vollmacht der Ehefrau über das Geschäftskonto und die faktische Geschäftsführertätigkeit des Mannes. Selbst die Zahlungsunfähigkeit sei nicht erwiesen, sondern nur vom Kläger behauptet worden. Er bemängelte, dass viele Tatbestände auf der Aussage nur eines Zeugen fußen.

Richter Bäumler schlug eine Vertagung und eine Buchprüfung vor. Nach einer Diskussion wurde die Verhandlung aber fortgesetzt. Bäumler wollte das Verfahren gegen die Frau gegen ein Bußgeld von 1000 Euro vorläufig einstellen. Sie hatte sich, wegen der zeitweisen Benennung als G eschäftsführerin, der Insolvenzverschleppung schuldig gemacht. Die Beteiligten stimmten zu, auch wenn sich die Ehefrau unschuldig fühlte.

Nach Ansicht der Staatsanwältin stützten Zeugen die faktische Geschäftsführerschaft des Beklagten. Sie sah auch schwierig zu klärende Punkte und forderte 110 Tagessätze sowie eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Der Verteidiger hielt die vorgeschlagene Strafe von 20 000 Euro für zu hoch. Ebenso stellte er den Lieferantenbetrug in Frage. Auch Bäumler zeigte Bedenken hinsichtlich der Betrugsvorwürfe. Letztlich verurteilte er den Beklagten aufgrund von Insolvenzverschleppung und Bankrott zu 100 Tagessätzen zu je 150 Euro, allerdings mit Strafvorbehalt. Zur zweijährigen Bewährung muss der Beklagte 12 000 Euro in monatlichen Raten von 1000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen. Nur wenn er diese Auflagen erfüllt, kommt er ohne Vorstrafe davon.