Bürgermeister Gerhard Müller (links) bei den Messanlagen am Rathaus Besenfeld, die von Bauhofleiter Norbert Bodamer (Mitte) und Hausmeister Holger Grammel betreut werden. Foto: Gemeinde Seewald

Bioklimatische Verhältnisse im Seewalder Ortsteil werden überprüft. Gemeinde ist zuversichtlich.

Seewald-Besenfeld - Um das Prädikat "Luftkurort" tragen zu dürfen, muss die Qualität der Luft im Seewalder Ortsteil Besenfeld regelmäßig einer Prüfung unterzogen werden. Diese nimmt in diesem Jahr der Deutsche Wetterdienst (DWD) vor.

Bei der Prüfung werden die bioklimatischen und lufthygienischen Verhältnisse bewertet. Die Prädikatisierung richtet sich dabei nach den Vorgaben des Kurortegesetzes von Baden-Württemberg sowie den Bestimmungen des Deutschen Heilbäderverbandes (DHV) und des Deutschen Tourismusverbandes (DTV).

Dafür sind zwei Messstandorte in Besenfeld vorgesehen – am Tannenweg und am Rathaus. Für die Prüfung ist der Deutsche Wetterdienst zuständig. Die Qualität der Luft wird ein Jahr lang gemessen und bewertet.

Es geht um Grobstaub, Feinstaub und Stickstoffdioxid

Im Tannenweg wird die Konzentration von Grobstaub und am Rathaus von Grobstaub, Feinstaub und Stickstoffdioxid ermittelt. In den Bestimmungen des DHV und des DTV ist festgelegt, wie hoch die Konzentrationen von Stickstoffdioxid, Grob- und Feinstaubpartikeln in der Luft in Kurorten sein dürfen.

Neben der topografischen Lage hängt die Luftgüte vor allem von den Heizungsemissionen, deren Höhe von der Art der Heizmittel und der Anzahl der Einwohnerzahl abhängig ist, und vom Verkehrsaufkommen ab.

Aufgrund der guten Ergebnisse bei der vorigen Messung in den Jahren 2004 und 2005 sowie der relativ wenigen Veränderungen, die sich bis 2017 eingestellt haben, geht die Gemeinde Seewald davon aus, dass die neuen Messergebnisse die "sehr gute Luftqualität" in Besenfeld bestätigen werden.

Seewald würde danach im Hinblick auf die Luftqualität weiterhin zur Spitzengruppe in Baden-Württemberg gehören, teilt die Gemeinde in ihrer Presseerklärung mit. Die Prüfungen und die Vorgaben der Verbände sollen gewährleisten, dass Patienten und Kurgäste in Kurorten und Erholungsorten bioklimatische und lufthygienische Bedingungen vorfinden, die eine Anwendung des Klimas als natürliches ortsgebundenes Heilmittel ermöglichen und bei sonstigen Anwendungen keine abträgliche Belastung darstellen.

Zum Nachweis der Güte der Luft sind etwa alle zehn Jahre Luftqualitätsmessungen durchzuführen, bei denen die Grob- und Feinstaub- sowie Stickstoffdioxidkonzentrationen in der Luft bestimmt werden.